29.5.2026 02:02

Zu heiß zu Hause? Ihre Rechte in der Miet­wohnung

Deutschland Stiftung Warentest Autor nicht angegeben
KI-Zusammenfassung

Wenn die Wohnung im Sommer zur Sauna wird, ist es drinnen schwer auszuhalten. Können Mieter deshalb die Miete mindern? So ist die Rechts­lage.

Kein fester Grenz­wert für Wärme in der Wohnung

Die Temperaturen klettern draußen auf deutlich über 30 Grad, auch die Wohnung heizt sich auf – vor allem im Dach­geschoss oder in schlecht isolierten Gebäuden. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gesund­heits­schädlich sein. Besonders ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Lüften am frühen Morgen und Abdunkeln der Fenster können helfen, die Zimmer kühl zu halten. Aber was, wenn gar nichts mehr hilft – können Mieter bei Hitze die Miete mindern? Die Antwort: Eine gesetzliche Regelung, dass Mieter ab einer bestimmten Raum­temperatur die Miete mindern können, gibt es nicht. In Einzel­fällen ist es aber möglich, wegen Hitze die Miete zu kürzen. Das zeigt ein Blick in die Urteils­daten­banken.

Tipp: Bei Hitze am Arbeitsplatz sieht das anders aus. Herr­schen hier mehr als 26 Grad, muss der Arbeit­geber Maßnahmen ergreifen.

Hitze ist nur im Einzel­fall ein Miet­mangel

Ob tatsäch­lich ein Miet­mangel wegen Hitze in der Wohnung vorliegt, hängt stark von den baulichen Gegebenheiten ab. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden.

Falsch gebaut. Das Amts­gericht Hamburg sprach dem Bewohner einer Ober­geschoss-Wohnung eine Miet­minderung von 20 Prozent zu. Trotz intensivem Lüften heizte sich die Wohnung tags­über auf 30 Grad auf. Auch nachts herrschten noch über 25 Grad. In diesem Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem, was zum Zeit­punkt der Errichtung des Gebäudes vorgeschrieben war. Deshalb durften die Mieter dieser Wohnung die Miete in den Sommermonaten mindern, entschied das Gericht.
Amts­gericht HamburgUrteil vom 10.05.2006
Aktenzeichen: 46 C 108/04

Mieter muss nachts lüften. Weniger Erfolg vor Gericht hatte ein Mieter einer Wohnung in einem sogenannten „Passiv­haus“. Er musste trotz Hitze die volle Miete zahlen. Tech­nischer Hintergrund: Solche Häuser sind so gut gedämmt, dass im Winter kaum geheizt werden muss. Im Sommer werden die Innenräume durch Lüften zu kühleren Tages­zeiten kühl gehalten. Der Mieter argumentierte, dass es wegen des Lärms des Straßenverkehrs und einer Auto­bahn nicht möglich sei, nachts die Fenster aufzulassen. Außerdem sei das im sechsten Stock mit Kindern zu gefähr­lich. Das Urteil: Das Gericht hielt das zwar für nach­voll­zieh­bar, allerdings sei dem Mieter von Anfang an bekannt gewesen, dass das Gebäude über keine Klimaanlage verfüge und bei hohen Temperaturen nächt­liches Lüften notwendig sei. Hohe Innen­temperaturen könnten deshalb „nicht per se als Mangel angesehen werden“.
Amts­gericht Frank­furt am MainUrteil vom 19.06.2019
Aktenzeichen: 33 C 299/19 (51)

Temperaturen richtig nach­weisen

Gute Chancen auf eine Mietsenkung wegen Hitze haben Mieter, wenn ihre Wohnung oder das Gebäude, in dem sie sich befindet, nicht entsprechend der bei Errichtung geltenden Regeln isoliert ist. Um nach­zuweisen, dass die Temperatur in der Wohnung eine Miet­minderung recht­fertigt, sollten Mieter sie sorgfältig dokumentieren. Dafür messen sie an den heißen Tagen täglich die Innen- und Außen­temperatur, idealer­weise mit einem Thermo­meter mit Speicher­funk­tion. Gut ist auch, wenn es Zeugen gibt. Mitbewohner sind dafür in der Regel nur geeignet, wenn sie nicht Partei des Miet­vertrags sind.

Ansonsten bleibt nur noch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht ist es möglich, als Maßnahme gegen die Hitze Außenjalousien, eine Markise oder eine andere Form der Beschattung anzubringen.

Tipp: Eiskalt in der Wohnung? Bei diesem Problem ist die Recht­sprechung klarer: Ist im Winter die Heizung kaputt, ist das ein Grund, die Miete zu mindern. Mindestens 20 Grad müssen drin sein.

https://www.test.de/Miete-mindern-bei-Hitze-6239087-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...

Autor
Kontaktperson
Emma Bremer

Unternehmen / Organisation
Stiftung Warentest
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