Geschäfte mit der Unwissenheit
Nadpis Geschäfte mit der Unwissenheit upozorňuje na nebezpečí spojená s internetovými portály, které vystupují jako prostředníci při vyřizování officialních dokumentů (vízum, rodný list, vyúčtování) a za to účtují poplatky. Článek varuje před servery, které vypadají důvěryhodně, ale sbírají data a mohou šířit citlivé údaje, a popisuje související potíže s odvoláním a možnosti žaloby prostřednictvím Verbraucherzentrale. Dále shrnuje typické praktiky, jako klamavé služby kolem rozhlasu (Rundfunkbeitrag) a obecný tip, jak se chránit před nelegitimními poskytovateli.
Ob Visum, Eheurkunde oder Rundfunkgebühr – Internetportale fungieren als Vermittler offizieller Behörden und kassieren ab. Wir erklären, wie die Masche abläuft.
Ein Visum für Großbritannien, einen Grundbucheintrag oder eine internationale Geburtsurkunde beantragen – kaum jemand weiß auf Anhieb, wie das funktioniert. Um den Weg zu dem gewünschten Dokument zu erfahren, googeln viele Verbraucher ein paar Stichwörter. Dabei tappen viele in eine als offizielle Webseite getarnte Kostenfalle.
Onlinedienste verdienen an amtlichen Vorgängen
Onlinedienste wie Antrag24.de oder wohngeldheld.de betreiben vertrauenswürdig aussehende Internetseiten, über die Nutzer offizielle Dokumente beantragen können. Doch diese Services sind nicht umsonst. Sie kosten oft rund 30 oder 40 Euro, mitunter aber auch deutlich mehr. Für weniger Geld oder gratis gibt es den Service auch direkt bei den Websites der Behörden. Zum Teil liefern die Websites auch lediglich Informationen, wie sich die gewünschten Dokumente auf offiziellem Weg beschaffen lassen. Dazu kommt, dass teils gravierende Datenschutzmängel bei den Websites entdeckt wurden und sensible persönliche Daten an unbekannte kommerzielle Vermittler gehen.
Ärger mit der Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Wir bekommen immer wieder Mails von Leserinnen und Lesern, die uns berichten, dass sie auf einen dubiosen Anbieter reingefallen sind und für einen kostenlosen oder deutlich günstigeren Service gezahlt haben. „Ich möchte andere Verbraucher und Mitmenschen gerne vor der Seite rundfunkbeitragservices.de warnen“, schrieb uns etwa im Sommer 2026 ein Mann aus Niedersachsen. Er hatte bei google.de „GEZ Abmeldung Todesfall“ eingegeben und war auf der genannten Website gelandet, die auf ihn einen einen seriösen und offiziellen Eindruck machte. Also gab er die geforderten Daten ein und lud die Sterbeurkunde seines Schwiegervaters hoch. Sofort im Anschluss bekam er eine E-Mail, die Hauptleistung des Anbieters sei erbracht, dazu eine Rechnung über rund 40 Euro. Dabei ist diese Serviceleistung auf der offiziellen Internetseite rundfunkbeitrag.de von ARD und ZDF kostenlos.
Verbraucherzentrale strebt eine Sammelklage an
Weitere schwarze Schafe bei Meldungen zum Rundfunkbeitrag sind die Seiten formular-digital.de, service-rundfunkbeitrag.de und rundfunkbeitragportal.de, vor denen die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt.
Tipp: Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage gegen die mittlerweile insolvente Firma SSS-Software Special Service GmbH, ehemalige Betreiberin der Website service-rundfunkbeitrag.de. Wer auf die Seite reingefallen ist und Gebühren gezahlt hat, kann sich unter Umständen der Klage anschließen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen Klage-Check.
Unterschiedliche Dienstleistungen, ähnliches Prinzip
Es gibt zu den unterschiedlichsten Serviceleistungen dubiose Websites: etwa zu Grundbucheinträgen, zur Beantragung der Steuer-ID, zur Visabeschaffung, zur Gewerbeanmeldung, zum Kirchenaustritt oder zur Kündigung von Abos.
Die Websites wirken in aller Regel seriös, oft findet sich oben auf der Website wie etwa bei wohngeldheld.de eine dezente Deutschlandflagge. Informationen zu den Kosten und ein Hinweis, dass es sich lediglich um die Vermittlung einer Serviceleistung handelt, springen einem dagegen nicht ins Auge. Sie sind oft ganz unten auf der Website versteckt.
Widerrufsrecht wird geschickt ausgehebelt
Wer versehentlich auf einer solchen Website eine Dienstleistung kostenpflichtig gebucht hat, hat es schwer, sein Geld zurückzubekommen. Das liegt daran, dass meist das Widerrufsrecht geschickt ausgehebelt wird. Oft werden Nutzerinnen und Nutzer gefragt, ob sie die Leistung sofort in Anspruch nehmen möchten. Erklären sie sich dazu per Mouseclick bereit, ist damit oft die Hauptleistung – etwa die Erfassung der Daten – bereits erbracht und das Widerrufsrecht erloschen.
Wie Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen
- Klicken Sie nicht auf die erstbeste Webseite, die Ihnen durch eine Suchmaschine angezeigt wird. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick, welche Behörde oder Institution tatsächlich für die Dienstleistung zuständig ist.
- Einige der Websites werden mit Zusätzen wie „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ markiert. Das ist bereits ein Hinweis darauf, dass es sich um keine offizielle Behördenseite handelt. Ebenfalls skeptisch machen sollte es, wenn in der Uniform Resource Locator (URL) der Website Wörter wie „dein“, „held“ oder die Zahlenkombination „24“ auftauchen. Offizielle Websites haben meist nüchterne Domaine-Namen.
- Suchen Sie nur offizielle Websites auf. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie unbedingt das Impressum des Anbieters prüfen. Sitzt das Unternehmen im Ausland – lieber Hände weg! Auch ein Blick die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist sinnvoll, dabei erkennen Sie, worin die eigentliche Dienstleistung einer Website besteht.