5.8.2026 15:56

Geschäfte mit der Unwissenheit

Deutschland Stiftung Warentest Kirsten Schiekiera
Nadpis Geschäfte mit der Unwissenheit upozorňuje na nebezpečí spojená s internetovými portály, které vystupují jako prostředníci při vyřizování officialních dokumentů (vízum, rodný list, vyúčtování) a za to účtují poplatky. Článek varuje před servery, které vypadají důvěryhodně, ale sbírají data a mohou šířit citlivé údaje, a popisuje související potíže s odvoláním a možnosti žaloby prostřednictvím Verbraucherzentrale. Dále shrnuje typické praktiky, jako klamavé služby kolem rozhlasu (Rundfunkbeitrag) a obecný tip, jak se chránit před nelegitimními poskytovateli.
KI-Zusammenfassung

Ob Visum, Eheur­kunde oder Rund­funk­gebühr – Internetportale fungieren als Vermittler offizieller Behörden und kassieren ab. Wir erklären, wie die Masche abläuft.

Ein Visum für Großbritannien, einen Grund­buch­eintrag oder eine interna­tionale Geburts­urkunde beantragen – kaum jemand weiß auf Anhieb, wie das funk­tioniert. Um den Weg zu dem gewünschten Dokument zu erfahren, googeln viele Verbraucher ein paar Stichwörter. Dabei tappen viele in eine als offizielle Webseite getarnte Kostenfalle.

Online­dienste verdienen an amtlichen Vorgängen

Online­dienste wie Antrag24.de oder wohn­geldheld.de betreiben vertrauens­würdig aussehende Internet­seiten, über die Nutzer offizielle Dokumente beantragen können. Doch diese Services sind nicht umsonst. Sie kosten oft rund 30 oder 40 Euro, mitunter aber auch deutlich mehr. Für weniger Geld oder gratis gibt es den Service auch direkt bei den Websites der Behörden. Zum Teil liefern die Websites auch lediglich Informationen, wie sich die gewünschten Dokumente auf offiziellem Weg beschaffen lassen. Dazu kommt, dass teils gravierende Daten­schutz­mängel bei den Websites entdeckt wurden und sensible persönliche Daten an unbe­kannte kommerzielle Vermittler gehen.

Ärger mit der Abmeldung vom Rund­funk­beitrag

Wir bekommen immer wieder Mails von Lese­rinnen und Lesern, die uns berichten, dass sie auf einen dubiosen Anbieter reingefallen sind und für einen kostenlosen oder deutlich güns­tigeren Service gezahlt haben. „Ich möchte andere Verbraucher und Mitmenschen gerne vor der Seite rund­funk­beitrags­ervices.de warnen“, schrieb uns etwa im Sommer 2026 ein Mann aus Nieder­sachsen. Er hatte bei google.de „GEZ Abmeldung Todes­fall“ einge­geben und war auf der genannten Website gelandet, die auf ihn einen einen seriösen und offiziellen Eindruck machte. Also gab er die geforderten Daten ein und lud die Sterbeurkunde seines Schwieger­vaters hoch. Sofort im Anschluss bekam er eine E-Mail, die Haupt­leistung des Anbieters sei erbracht, dazu eine Rechnung über rund 40 Euro. Dabei ist diese Service­leistung auf der offiziellen Internetseite rundfunkbeitrag.de von ARD und ZDF kostenlos.

Verbraucherzentrale strebt eine Sammelklage an

Weitere schwarze Schafe bei Meldungen zum Rund­funk­beitrag sind die Seiten formular-digital.de, service-rund­funk­beitrag.de und rund­funk­beitragportal.de, vor denen die Verbraucherzentrale Nieder­sachsen warnt.

Tipp: Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage gegen die mitt­lerweile insolvente Firma SSS-Software Special Service GmbH, ehemalige Betreiberin der Website service-rund­funk­beitrag.de. Wer auf die Seite reingefallen ist und Gebühren gezahlt hat, kann sich unter Umständen der Klage anschließen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen Klage-Check.

Unterschiedliche Dienst­leistungen, ähnliches Prinzip

Es gibt zu den unterschiedlichsten Service­leistungen dubiose Websites: etwa zu Grundbucheinträgen, zur Beantragung der Steuer-ID, zur Visa­beschaffung, zur Gewer­beanmeldung, zum Kirchen­austritt oder zur Kündigung von Abos.

Die Websites wirken in aller Regel seriös, oft findet sich oben auf der Website wie etwa bei wohn­geldheld.de eine dezente Deutsch­land­flagge. Informationen zu den Kosten und ein Hinweis, dass es sich lediglich um die Vermitt­lung einer Service­leistung handelt, springen einem dagegen nicht ins Auge. Sie sind oft ganz unten auf der Website versteckt.

Widerrufs­recht wird geschickt ausgehebelt

Wer versehentlich auf einer solchen Website eine Dienst­leistung kosten­pflichtig gebucht hat, hat es schwer, sein Geld zurück­zubekommen. Das liegt daran, dass meist das Widerrufsrecht geschickt ausgehebelt wird. Oft werden Nutze­rinnen und Nutzer gefragt, ob sie die Leistung sofort in Anspruch nehmen möchten. Erklären sie sich dazu per Mouseclick bereit, ist damit oft die Haupt­leistung – etwa die Erfassung der Daten – bereits erbracht und das Widerrufs­recht erloschen.

Wie Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen

  • Klicken Sie nicht auf die erst­beste Webseite, die Ihnen durch eine Such­maschine ange­zeigt wird. Verschaffen Sie sich zunächst einen Über­blick, welche Behörde oder Institution tatsäch­lich für die Dienst­leistung zuständig ist.
  • Einige der Websites werden mit Zusätzen wie „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ markiert. Das ist bereits ein Hinweis darauf, dass es sich um keine offizielle Behördenseite handelt. Ebenfalls skeptisch machen sollte es, wenn in der Uniform Resource Locator (URL) der Website Wörter wie „dein“, „held“ oder die Zahlen­kombination „24“ auftauchen. Offizielle Websites haben meist nüchterne Domaine-Namen.
  • Suchen Sie nur offizielle Websites auf. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie unbe­dingt das Impressum des Anbieters prüfen. Sitzt das Unternehmen im Ausland – lieber Hände weg! Auch ein Blick die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) ist sinn­voll, dabei erkennen Sie, worin die eigentliche Dienst­leistung einer Website besteht.


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Autor
Kontaktperson
Kirsten Schiekiera

Unternehmen / Organisation
Stiftung Warentest
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