4.8.2026 10:59

Der beste Roller darf auch in Deutsch­land fahren

Deutschland Stiftung Warentest Autor nicht angegeben
Der Touring Club Schweiz (TCS) und das TV-Magazin Kassensturz testeten E-Roller mit Sitzbank; dabei schnitt der Ecooter E2 Urban als Testsieger ab und erreichte 78 von 100 Punkten, mit guter Qualität, stabilem Fahrverhalten und solider Beschleunigung in drei Modi. In Deutschland ist der Ecooter in der getesteten Ausführung mit Maximalgeschwindigkeit 25 km/h erhältlich, während eine 45-km/h-Version existiert; der Preis beginnt bei etwa 3.350 Euro, ein zweiter Akku kostet 950 Euro. Zweiter Platz ging an den TSC Next One NX1 7i, der in der Schweiz punkten konnte, in Deutschland jedoch nicht zulassungsfähig ist. Weitere Modelle zeigen unterschiedliche Stärken und Schwächen; zwei Roller wurden als mangelhaft bewertet, weil sie trotz Eingaben schneller als 25 km/h fuhren.
KI-Zusammenfassung

Der Touring Club Schweiz (TCS) und das Schweizer TV-Magazin „Kassen­sturz“ haben E-Roller mit Sitz­bank geprüft. Zwei Roller haben sie für gut befunden.

Den ersten Platz belegt mit 78 von 100 möglichen Punkten der Ecooter E2 Urban, den es auch in Deutsch­land gibt. Ebenso wie die anderen sechs Modelle ist er in der Ausführung getestet worden, die für eine Maximal­geschwindig­keit von 25 Kilo­meter pro Stunde (km/h) zugelassen ist. Daneben ist auch eine Version für bis zu 45 km/h erhältlich.

Testsieger Ecooter: Hoch­wertig und stabil

Die Tester lobten die hoch­wertigen Komponenten, das stabile Fahr­verhalten und eine solide Beschleunigung in den drei Fahr­modi Eco, Power und Speed. Diesen E-Motor­roller zum Aufsitzen gibt es in Deutsch­land ab 3 350 Euro.

Keine App, teurer Zweit-Akku. Unsere Schweizer Kollegen bemängelten lediglich, dass der Ecooter keine Bluetooth- oder App-Anbindung hat. Kritisieren ließe sich allerdings auch der Preis für einen zweiten Akku: Der liegt bei 950 Euro.

Zweit­platzierter TSC rollt nicht in Deutsch­land

Auf Platz zwei liegt ein Modell von The Scooter Company. Den TSC Next One NX1 7i (67 Punkte) bekommt man hier­zulande aber nicht. Er fiel positiv auf, weil er im Reich­weitentest die Herstel­ler­angabe über­traf: Statt der versprochenen 65 Kilo­meter legte der TSC-Roller gemessene 90 Kilo­meter zurück. Für Deutsch­land hat dieser Scooter bisher aber keine Betriebs­erlaubnis.

Drei Scooter sind eher so mittel

Hier­zulande zugelassen sind dagegen der 3 100 Euro teure Citytwister 8.0 Retro und der Yadea DE38 (neu circa 2 000 Euro). Mit 59 beziehungs­weise 55 Punkten kommen sie auf die Note Genügend.

Der Citytwister mit seinem Nostalgie-Look ist hübsch anzu­sehen, fiel aber durch sein hohes Eigengewicht auf, was das Rangieren erschwert. Zudem weist er laut der schweizer Tester eine mäßige Federung und ein unsicheres Brems­verhalten auf.

Der Yadea DE38 erreichte im Test unserer Partner keine 25 km/h, kämpfte schon bei leichten Steigungen und zeigte Mängel bei zum Beispiel bei Schweiß­nähten. Ohnehin ist er in Deutsch­land nur gebraucht zu haben.

Gar nicht erhältlich ist hier­zulande der Vespino Love. Auch er schnitt genügend ab.

Zwei Roller-Modelle sind mangelhaft

Auch die Scooter Fat Bob Premium und Zilla Loki X CarPlay gibt es nicht bei uns zu kaufen. Sie erhielten im Test der Verbraucherschützer aus der Schweiz null Punkte und damit die Gesamt­note Mangelhaft. Denn die Tester konnten beide Roller ohne Werk­zeug und allein über eine bestimmte Tasten­kombination so einstellen, dass sie schneller als die erlaubten 25 km/h fuhren. Die Schweizer Importeurin der beiden Roller erklärte dem SRF, es habe sich um einen Produktions­fehler gehandelt, der inzwischen behoben worden sei.

Original-Testbericht von "Kassensturz": E-Scooter bis 25 km/h

Diese Regeln gelten für Elektroroller in Deutsch­land

Fahr­erlaubnis. Für Elektromotor­roller mit Sitz­bank, die bis 25 km/h fahren, braucht es in Deutsch­land in der Regel eine Mofa-Prüf­bescheinigung oder eine gleich­gestellte Fahr­erlaubnis. Das Mindestalter beträgt meist 15 Jahre.

Versicherung. Wer am öffent­lichen Verkehr teilnehmen will, braucht eine Haft­pflicht­versicherung mit Versicherungs­kenn­zeichen. Und: Der Roller muss eine gültige Betriebs­erlaubnis beziehungs­weise Straßenzulassung haben.

Tipp: E-Bikes können eine Alternative sein – und für kurze Wege elektrische Tretroller. Beide Produkt­gruppen hat die Stiftung Warentest geprüft.


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