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Kein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Betätigungsfreiheit politischer Parteien
Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Die "Bannmeile" gilt auch während der Sitzungspausen von Parlamenten.
Vorschau auf in den nächsten Monaten voraussichtlich zu entscheidende Rechtssachen.