14.9.2026 13:17

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Germany Deutscher Bundestag Unknown author
Přehledný plán zákonodárného jednání Bundestagu na čtvrtek 24. září 2026 zahrnuje převody návrhů do výborů k dalšímu projednání v oblastech jako podpora udržitelného leteckého paliva, zón hlukové ochrany kolem letišť a úpravy v oblasti mezinárodního daňového a finančního sdílení; navrženy jsou také změny v elektrovozidlech, revize profesního práva ekonomických auditorů, rozpočtová opatření a politické iniciativy k otázkám klimatu, dopravy a sociální politiky. Správa návrhů počítá s posunem do výborů pro dopravu, finance, práce a sociální věci či zdravotnictví a další, s cílem posílit kontrolu, transparentnost a incentivní rámce v uvedených oblastech.
AI summary

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 13.40 Uhr.

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse:

Flugkraftstoffe: Die Bundesregierung will den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern. Dazu liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf „zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe“ (21/7871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der die EU-Verordnung 2023/2405 (Initiative „ReFuelEU Aviation“) umsetzt, die verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegt. Die Vorlage soll an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) soll dem Gesetzentwurf zufolge umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein. Für das LBA sollen daher in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden, heißt es im Entwurf. Darüber hinaus sollen im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festgeschrieben werden. Dies sei zum einen Paragraf 29d des Luftverkehrsgesetzes, der eine Abgabepflicht regelt, falls Luftfahrzeugbetreiber ihre europarechtliche Betankungspflicht verletzen, und zum anderen Paragraf 58a des Luftverkehrsgesetzes mit Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405. Aufgrund des europarechtlichen Erfordernisses, die Abgabenhöhe regelmäßig anzupassen, werde in Paragraf 32 des Luftverkehrsgesetzes die Ermächtigung zum Erlass und zur Änderung einer entsprechenden Rechtsverordnung geschaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf.

Fluglärmschutz: Die Bundesregierung will das Luftverkehrsgesetz um Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (21/7403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei - auch im Hinblick auf die Akzeptanz von Luftverkehr - von besonderer Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Mit ihm sollen die Informations- und Beteiligungsregelungen für die örtlichen Fluglärmkommissionen bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland ergänzt sowie Anreize für die Nutzung lärmarmer Flugzeugtypen gesetzt werden. Dazu soll in der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorgenommen werden, „die insbesondere Anreize für die Nutzung lärmärmerer Flugzeugmuster setzt“. Daneben soll - wie bisher auch - eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. In Paragraf 32b Luftverkehrsgesetz soll nach dem unveränderten Absatz1, in dem es heißt: „Zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge wird für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet. Ist die Anlage eines neuen Flugplatzes geplant, wird die Kommission vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens gebildet“, ein Absatz 1a eingeführt werden. In diesem heißt es laut Entwurf: „Die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die Flugsicherungsorganisation sollen der Kommission für die Beratung von Flugverfahren insbesondere Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens übermitteln. Die Kommission soll diese Unterlagen und ihre Empfehlungen veröffentlichen.“ Aus Sicht des Bundesrates sollte die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung der Genehmigungsbehörde, der Fluglärmkommission entsprechende Unterlagen vorzulegen, gestrichen werden. Die Genehmigungsbehörde sei an der Festlegung von Flugverfahren nicht beteiligt, heißt es in der dem Gesetzentwurf anhängenden Stellungnahme der Länderkammer. Der Behörde lägen keine Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens vor. In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, man nehme den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis und werde dessen Umsetzung in diesem Rechtsetzungsverfahren prüfen.

Finanzkonten: Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage soll zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen.

Krypto: Informationen über den Handel mit Kryptowerten sollen international regelmäßig ausgetauscht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (21/7195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Vorlage soll zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden. „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, schreibt die Bundesregierung. In der Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen. Ausgetauscht werden laut Gesetzentwurf unter anderem folgende Daten: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers, Art jedes Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen.

Steuerhinterziehung: Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit will die Bundesrepublik Deutschland die internationale Zusammenarbeit intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausbauen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ (21/7193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage soll zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits heute unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung werde der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Drittstaaten erweitert, erläutert die Bundesregierung.

Elektrofahrzeuge: Die Bundesregierung plant eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel ihres Gesetzentwurfes „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist es, die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verlängern, den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen - insbesondere auf Busse und Nutzfahrzeuge - auszuweiten und den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern. Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Die Zielsetzung der Novelle decke sich mit der des ursprünglichen Gesetzes, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Ziel des Elektromobilitätsgesetzes sei es, Kommunen die Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen. Durch die Anwendung der Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen werde die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe gefördert. Geplant ist, die pauschale Befristung bis 31. Dezember 2026 nach Paragraf 8 Absatz 2 EmoG aufzuheben. Sie solle sich nach dem neu gefassten Paragraf 5 EmoG nur noch auf die Privilegien des Paragraf 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 6 EmoG beziehen, die bis zum 31.Dezember 2035 verlängert werden. „Damit wird der Rechtsrahmen verstetigt, wodurch Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen, aber auch private Akteure gesichert wird“, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus beuge die Novelle einer Regelungslücke im Bereich Kennzeichnung und Bevorrechtigungen vor und ermögliche es, „die identifizierten Weiterentwicklungsbedarfe der Evaluierungen aus den Jahren 2018, 2021 und 2025 zu integrieren“. Gerade mit Blick auf Busse und Nutzfahrzeuge bestehe ein großer Anpassungsbedarf, heißt es. Die einheitliche Festlegung von Regelungen zu Themen wie Kennzeichnung und Bevorrechtigung schaffe verlässliche Rahmenbedingungen, „die die Elektrifizierung dieser Fahrzeugklassen fördern und den Markthochlauf beschleunigen“. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele geleistet, schreibt die Regierung. Des Weiteren sei auf die Verbesserung der Praktikabilität für Kommunen abgezielt worden - beispielsweise beim Laden und Parken. Über die Ergänzung der Bevorrechtigungen um das kostenfreie Anwohnerparken würden der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert und mögliche zusätzliche Anreize geschaffen.

Wirtschaftsprüfer: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll sich damit federführend befassen. Ziel sei es, in Fortentwicklung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer den Syndikus-Wirtschaftsprüfer als eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit einzuführen. Zudem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Aufhebung des Erfordernisses, dass ein Wirtschaftsprüfer eine Zweigstelle leiten muss, erleichtert werden.

Bundeswehr: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Antrag mit dem Titel „Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken – Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern Drucksache“ vorzulegen. Die Vorlage soll im Verteidigungsausschuss federführend behandelt werden.

Saisonkräfte: Die AfD-Fraktion ist für die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohns für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft. In einem Antrag (21/7245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ein Gesetz für eine branchenspezifische Sonderregelung zum gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft vorzulegen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales soll sich mit der Vorlage federführend befassen. Das Mindestlohngesetz soll demnach nicht mehr für Saisonbeschäftigte gelten, die einer Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben mit arbeitsintensiven Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen in Deutschland nachgehen, ihren Lebensmittelpunkt jedoch im Ausland haben. Für diesen Personenkreis solle anstelle des gesetzlichen Mindestlohns ein Mindestentgelt in Höhe von 80 Prozent des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns festgeschrieben werden.

Klimaschutz: Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll ein angekündigter Antrag der AfD mit dem Titel „Klimaschutz ist nicht Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes“.

Medizinische Versorgung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigt an, einen Antrag mit dem Titel „Ambulantisierungspotenzial heben – Psychiatrische Versorgung flexibel und patientenorientiert gestalten“ vorzulegen. Die Vorlage soll an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen werden.

Tourismus: „Natur erleben, Umwelt schützen – Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken“ lautet der Titel eines Antrag der Grünen, den die Fraktion angekündigt hat. Die Vorlage soll an den Ausschuss für Tourismus zur federführenden Beratung überwiesen werden.

Schienenpersonenfernverkehr: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsangebotsgesetz (21/7626(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der den Gewährleistungsauftrag des Bundes nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes konkretisieren und ein Mindestangebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sichern soll. Der Gesetzentwurf soll an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Unter Berücksichtigung verkehrlicher, sozialer, umweltpolitischer und landesplanerischer Faktoren müsse ein ausreichendes Mobilitätsangebot im SPFV sichergestellt werden, heißt es in dem Entwurf. Zuständig für die Sicherung eines solchen Mobilitätsangebotes soll nach den Vorstellungen der Grünen ein bundesweiter Aufgabenträger in der Rechtsform einer bundeseigenen GmbH sein. Diese solle für ihre hoheitlichen Aufgaben beliehen werden und der Rechtsaufsicht des Bundes unterliegen. „Der Aufgabenträger stellt im Benehmen mit den Ländern einen Fernverkehrsplan auf, der sich an den Etappen des Deutschlandtakts orientiert und Verbindungen, Laufwege, Takte und Qualitätsvorgaben festlegt. Die Leistungen sind vorrangig eigenwirtschaftlich zu erbringen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für Abschnitte ohne wirtschaftlich tragbaren Betrieb soll das Trassenentgelt abgesenkt werden. Verbleibende Verbindungen sollen „nach Markterkundung“ als gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 vergeben werden. Ergänzend will der Entwurf zwei bestehende Gesetze anpassen. Artikel 2 verankere im Eisenbahnregulierungsgesetz eine Definition des Deutschlandtakts und seiner Etappen und verzahne so das Angebot mit dem schrittweisen Infrastrukturausbau, schreiben die Grünen. Artikel 3 bestimme im Allgemeinen Eisenbahngesetz den bundesweiten Aufgabenträger als zuständige Behörde für Vergaben nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/ 2007 im Fernverkehr. Solche Vergaben seien bislang nur für den Nahverkehr geregelt gewesen. Artikel 4 regle das Inkrafttreten, „wobei die Vorschriften zum Fernverkehrsplan zwölf Monate nach Verkündung wirksam werden“.

Entschädigungsfonds: Die Fraktion Die Linke setzt sich in einem Antrag (21/7038(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Menschen ein, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz soll dazu die federführende Beratung übernehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Ländern und Kirchen vorlegen und darüber hinaus prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen. Des Weiteren fordern die Abgeordneten eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen. Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen. Die Linksfraktion verweist auf den Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, wonach im Unterricht von Gehörlosen künftig nur noch Lautsprache verwendet werden sollte. Dieses Verbot sei „mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt“ und den Menschen damit der Zugang zur Muttersprache systematisch erschwert worden. „Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche in kirchlicher Trägerschaft“, betonen die Abgeordneten. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache habe sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970ern formierenden Behindertenrechtsbewegung vollzogen. Folgen der deutschen Methode seien oftmals deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche gewesen, schreibt die Linksfraktion.

(eis/14.09.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-ueberweisungen-1154686