Ist der Koffer beim Rückflug noch nicht wieder aufgetaucht, können sich Reisende bei der Gepäckermittlung des heimischen Flughafens melden. Oft herrscht vor allem in der Haupturlaubszeit an vielen Flughäfen Chaos. Reisende können dann teilweise selbst nach ihrem Gepäck suchen.
Achtung: Nicht jede lange Warteschlange vor der Gepäckermittlung ist die richtige. Je nach Airline können am Flughafen verschiedene Firmen für das Gepäck zuständig sein. Beispiele für solche Firmen sind etwa Wisag, Swissport oder Aeroground. Die Unternehmen haben teilweise getrennte Gepäckermittlungsschalter.
Tipp: Welche Firma für Ihre Fluggesellschaft zuständig ist, steht auf der Internetseite des Flughafens oder etwa auf dem Gepäckabschnitt des Hinflugs (klebt meist an der Bordkarte).
Nach 21 Tagen gelten Koffer als verloren
Ist ein Koffer nach 21 Tagen immer noch nicht da, gilt er nicht mehr als verspätet, sondern als verloren. Reisende können dann Schadensersatz von der Airline fordern.
Die Airline muss den Zeitwert des Koffers samt dessen Inhalts erstatten. Das kann frustrierend wenig sein, wenn die Kleidung zwar keinen hohen materiellen Wert hat, aber die Lieblingsklamotten im Koffer waren.
Tipp: Gute neue Koffer und Handgepäckskoffer zeigen die Tests der Stiftung Warentest.
Schadensersatz ist begrenzt
Die Fluglinie muss nur bis zu einer begrenzten Höhe Schadensersatz leisten. Ende Dezember 2024 wurde die Haftungshöchstgrenze angehoben. Nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt die maximale Entschädigung nun 1 519 Sonderziehungsrechte (SZR) – vorher waren es 1 288 SZR.
SZR sind eine Kunstwährung zur Berechnung der Entschädigung im Flugverkehr. Der Umrechnungskurs in Euro schwankt. Der Wert in Euro kann zum Beispiel mit einem Online-Währungsrechner ermittelt werden. Derzeit sind 1 510 SZR rund 1 900 Euro wert.
Die Haftungshöchstgrenze gilt auch für Tiere, die im Rahmen einer Flugreise zum Beispiel im Frachtraum mitfliegen und dort zu Schaden kommen oder gar verloren gehen. Tiere gelten insofern rechtlich als Reisegepäck (Europäischer Gerichtshof, Az. C-218/24 – Iberia).
Tipp: Mehr Informationen zum Thema „Tier mitnehmen“ finden Sie in unserem Special Reisen mit Haustieren - das sollten Sie vor der Abfahrt wissen.
Hilfe bei der Schadensersatzforderung
Weigert sich die Airline, den Schaden am Gepäck zu ersetzen, können sich Reisende kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden (früherer Name: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, SÖP). Sie kann je nach Airline dabei helfen, an Schadensersatz zu kommen. Voraussetzung ist, dass der Reisende zunächst selbst versucht hat, das Problem mit der Fluggesellschaft zu klären.