Erste Beratung des Sportfördergesetzes der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zur Förderung des Spitzensports schafft erstmals eine spezialgesetzliche Grundlage und sieht die Gründung der unabhängigen Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung vor, die Mittelvergabe sowie die sportfachliche Steuerung bündelt. Ziel ist ein ganzheitliches, transparentes und potenzial- sowie erfolgsorientiertes Fördersystem, das Athletinnen und Athleten stärker berücksichtigt und die Bundesmittel effizienter einsetzt – auch vor dem Hintergrund der Olympia-Bewerbung des DOSB. Die Grünen fordern mehr Transparenz und eine stärkere Athletenbeteiligung, Die Linke fordert eine nachhaltige Reform mit gesellschaftlicher Bedeutung des Sports, Gleichstellung des Behindertensports und jährlicher Mittelsteigerung von zehn Prozent über sechs Jahre.
Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 9 Uhr.
Das Sportfördergesetz der Bundesregierung wird am Donnerstag, 22. Mai 2026, erstmals debattiert. Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nach der einstündigen Aussprache den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sein.
Zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ – sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen ebenfalls dem Sportausschuss überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Sportfördergesetz die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen.
Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf.
Effizienter, effektiver, weniger bürokratisch
Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“.
Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“
Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für mehr Transparenz in der Spitzensportförderung stark. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert.
Zudem solle die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnenvertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden.
Antrag der Linken
Die Linken verlangen von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) „auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt“.
Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (mis/hau/19.05.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-sportfoerdergesetz-1174774