Eine Fahrt ohne Schrecken
ADAC empfiehlt an Halloween besonders aufmerksam zu sein.
Am 31. Oktober wird es auf den Straßen wieder gruselig. In den Abendstunden ziehen innerorts kleine Geister, Vampire oder Untote von Haus zu Haus, um möglichst viele Süßigkeiten einzusammeln. Durch die häufig dunkle Kostümierung sind die Kinder bei einsetzender Dunkelheit meist schlecht zu sehen. Autofahrer sollten an Halloween in Wohngebieten daher besonders aufmerksam unterwegs sein.
Süßes, sonst gibt’s Saures
Halloween ist für viele kleine Gruselfans ein ganz besonderes Ereignis. Auf der Suche nach Süßem überqueren sie häufig die Straße – der Blick auf den Verkehr kommt dabei oft zu kurz. „Kinder sehen, hören und reagieren von Natur aus ganz anders als Erwachsene,“ so Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Die Gefahren im Straßenverkehr können sie häufig noch nicht richtig einschätzen. An Tagen wie Halloween sind sie zusätzlich durch die Jagd nach Süßem und die zahlreichen Kostümierungen abgelenkt.“ Andere Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer oder Radfahrer sollten in der Dämmerung daher besonders vorausschauend fahren. Durch die dunklen Verkleidungen und die geringe Körpergröße sind Kinder am Fahrbahnrand meist erst spät zu sehen.
ADAC Tipp: Um die Sichtbarkeit und Sicherheit an Halloween zu erhöhen, sollten Eltern bei der Kostümwahl auf helle Stoffe oder reflektierende Elemente achten. Taschenlampen helfen zudem, die Kinder frühzeitig für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen.
Fahrverbot für Hexen und Zombies?
Nicht nur kleine, sondern auch große Grusel-Liebhaber sind am Wochenende verkleidet unterwegs. Wer statt Bahn und Bus lieber das Auto nimmt, um zur Party zu kommen, sollte folgendes beachten:
„Ein generelles Verbot, kostümiert Auto zu fahren, besteht nicht, jedoch dürfen die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit keinesfalls eingeschränkt sein“, so Oliver Reidegeld. „Gesichtsmasken oder sperrige Ganzkörperkostüme sollten im Kofferraum transportiert und erst am Fahrtziel angezogen werden. Das Gesicht des Fahrers darf nicht verhüllt oder verdeckt sein.“
Gleiches gilt für größere Accessoires an Händen und Füßen. Wer mit Monsterfüßen oder sperrigen Handschuhen fährt und einen Unfall verursacht, läuft Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzt. Bei Unfällen mit Personenschaden können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Alkohol am Steuer
Wer mit dem Auto zur Party unterwegs ist, sollte komplett auf Alkohol verzichten. Bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr droht ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.
Entgegen der weitläufigen Meinung, „Eine üppige Mahlzeit schaffe eine ausreichende Grundlage für den Alkoholgenuss“, hängt die tatsächliche Verarbeitung des Alkohols von deutlich mehr Faktoren, wie Körpergröße und -gewicht sowie Tagesform, ab. Häufig unterschätzt werden zudem der Restalkohol sowie die körperlichen und rechtlichen Folgen am Tag nach dem Feiern. Denn wer bis spät in die Nacht feiert und Alkohol konsumiert, ist in der Regel am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig. Pro Stunde baut der Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab.
https://presse.adac.de/regionalclubs/hessen-thueringen/autofahren-an-halloween.html
Maike Willeitner
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