3.9.2026 14:25

Berufskraftfahrerqualifikation: Prüfungen künftig in neun Fremdsprachen möglich

Deutschland IHK Nürnberg für Mittelfranken Autor nicht angegeben
Krátké shrnutí: Od 18. srpna 2026 platí významné změny v nařízení BKrFQV, které umožňují konání teoretické zkoušky pro zrychlenou základní kvalifikaci také v dalších devíti cizích jazycích kromě němčiny (albánština, angličtina, vysoká arabština, chorvatština, polština, rumunština, ruština, turečtina a ukrajinština). Rozšíření jazyků reaguje na poptávku po řidičích a usnadní získání kvalifikace firmám pracujícím s pracovníky ze zahraničí; IHK již připravila zkouškové osnovy a překlady otázek. Současně dochází ke zkrácení praktické zkoušky z 210 na 120 minut a některým částem zkoušky se vynechají kritické dopravní situace.
KI-Zusammenfassung

Seit dem 18. August 2026 gelten wichtige Änderungen der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation: Die theoretische Prüfung kann künftig neben Deutsch auch in neun Fremdsprachen abgelegt werden.

Zur Auswahl stehen:

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Mit der Erweiterung des Sprachenkatalogs soll dem hohen Bedarf an Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen bei der Gewinnung qualifizierter Fahrerinnen und Fahrer aus dem Ausland unterstützt werden. Die Aufnahme von Albanisch ist insbesondere mit Blick auf die hohe Zahl von Berufskraftfahrern aus Albanien und dem Kosovo von Bedeutung.

Prüfungen können zeitnah angeboten werden

Die IHK-Organisation hat die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorbereitungen für die neuen Fremdsprachenprüfungen getroffen. Für alle neun Sprachen stehen Prüfungsfragebögen zur Verfügung. Die Übersetzungen der Prüfungsfragen wurden bereits vor Inkrafttreten der BKrFQV in Auftrag gegeben.

Auch die notwendigen Verfahrensanpassungen sind umgesetzt. Damit können die Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation in den neuen Fremdsprachen zügig angeboten werden.

Weitere Änderungen bei der Grundqualifikation

Die BKrFQV bringt auch Änderungen bei der praktischen Prüfung der Grundqualifikation mit sich.

Die praktische Prüfung wird deutlich verkürzt:

Bisher: 210 Minuten
Neu: 120 Minuten

Zudem entfallen die kritischen Fahrsituationen vollständig aus der Prüfung der Grundqualifikation.

Änderungen beim Führerscheinrecht

Neben den Änderungen der BKrFQV sind am 18. August 2026 weitere straßenverkehrsrechtliche Änderungen in Kraft getreten.

Ukrainische Führerscheine können prüfungsfrei umgeschrieben werden

Die Ukraine wurde in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Damit können ukrainische Führerscheine der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE künftig grundsätzlich prüfungsfrei in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.

Eine Prüfung des Schutzstatus nach der bisherigen Regelung ist damit nicht mehr erforderlich.
Das bedeutet auch, dass abhängig vom Ausstellungsdatum zu prüfen ist, ob ein Besitzstand für die Berufskraftfahrerqualifikation gilt. Liegt kein Besitzstand vor, muss eine Grundqualifikation erworben werden. Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann hierfür nun auch in ukrainischer Sprache abgelegt werden.

Auch Kosovo, Albanien und Montenegro wurden für die Fahrerlaubnisklassen C und D in die Anlage 11 der FeV aufgenommen. Führerscheine dieser Klassen können aus diesen Staaten somit ebenfalls prüfungsfrei umgeschrieben werden.

EU- und EWR-Fahrerlaubnisse werden anerkannt

Eine weitere Änderung betrifft § 28 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 FeV. Die bisherige Regelung wurde gestrichen.

Für die Praxis bedeutet dies: Eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird grundsätzlich anerkannt, auch wenn im Führerschein in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 eingetragen ist.

Eine zusätzliche Prüfung, ob die Fahrerlaubnis ursprünglich aus einem Drittstaat stammt, der nicht in Anlage 11 der FeV aufgeführt ist, ist künftig nicht mehr erforderlich.


https://www.ihk-nuernberg.de/meldungen/details/berufskraftfahrerqualifikation-pruefungen-kuenftig-in-neun-fremdsprachen-moeglich

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IHK Nürnberg für Mittelfranken
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