Die Auszahlkonditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obligatorisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahlphase deutlich günstiger machen. Auch sollen Kunden zum Rentenbeginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Rentenbeginn praktisch unmöglich.
Altersvorsorgedepot
Es gibt eine neue geförderte Vorsorgeoption: Das Altersvorsorgedepot. Sparerinnen und Sparer können so – unter anderem – in Investmentfonds und deren Variante ETF investieren. Garantien für ihre Einzahlungen erhalten sie nicht. Dadurch will die Bundesregierung die Chance auf höhere Renditen als bei abgesicherten Produkten ermöglichen. Hochspekulative Investments sind ausgeschlossen. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert. Alle Anbieter eines Altersvorsorgedepots müssen auch ein Standarddepot anbieten (siehe nächster Punkt).
Standarddepot
Wer sich nicht intensiv mit einer Geldanlage beschäftigen will, kann ein Standarddepot wählen. Auch hier erhalten Sparer keine Kapitalerhaltsgarantie. Es gibt für das Standarddepot aber strengere Vorgaben als für das allgemeine Altersvorsorgedepot und es ist sicherheitsorientierter. Die Effektivkosten sind hier bei 1 Prozent gedeckelt. Neben Finanzdienstleistern soll auch ein öffentlicher Träger es anbieten. Die Kosten bei diesem könnten deutlich niedriger liegen. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.
Garantieverträge
Alle, die Sicherheit bevorzugen, können auch weiterhin Produkte mit Kapitalgarantien, etwa Rentenversicherungen, abschließen. Neben der Beitragserhaltungsgarantie ist künftig auch eine niedrigere Garantie zulässig. Je nach Vertrag stehen dann zu Beginn der Auszahlphase mindestens 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge für Auszahlplan oder Rente zur Verfügung.
Grundzulage
- auf bis zu 360 Euro Sparleistung im Jahr zahlt der Staat 50 Prozent Förderung, maximal also 180 Euro im Jahr.
- für die Sparleistung zwischen 360,01 Euro und 1 800 Euro im Jahr gibt der Staat 25 Prozent dazu, maximal also 360 Euro im Jahr.
- Die maximale Gesamtförderung liegt für die Grundzulage also bei 540 Euro im Jahr.
Kinderzulage
Eltern erhalten für einem Sparbetrag von 300 Euro im Jahr den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind, solange sie für dieses auch Kindergeld erhalten.
Berufseinsteigerbonus
Einen einmaligen Bonus von 200 Euro gibt es für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
Förderberechtigte Personen
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus
Sonderausgabenabzug
Steuerpflichtige können Altersvorsorgebeiträge jährlich bis zu 1 800 Euro zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Auszahlung
Vorsorgende können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Optionen wählen:
- einer lebenslange Rente oder
- einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Auszahlplan ist auch möglich.
Anbieterwechsel
Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel zukünftig kostenfrei ermöglichen. Davor kann er Kosten bis zu 150 Euro verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlphase ist ein Wechsel möglich.
Bestandsschutz
Kunden, die einen Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen haben, können diesen mit der derzeitigen Förderung unverändert weiterführen. Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sollen im Konsens mit dem Anbieter möglich sein. Im Einvernehmen mit dem Anbieter können Bestandskunden mit Auszahlplänen von der Verrentungspflicht abweichen.
Systemwechsel
Vorsorgende können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die bisherige Förderung bleibt erhalten. Bestandskunden haben auch die Option, mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag nur ins neue Fördersystem zu wechseln. Alle sonstigen Vertragskonditionen bleiben dann gleich. Sie müssen dies Ihrem Anbieter gegenüber aktiv erklären.