9.9.2026 19:03

Schnell und leicht Recht auf Erstattung sichern

Deutschland Stiftung Warentest Christoph Herr­mann
Schnell und leicht Recht auf Erstattung sichern fasst zusammen, dass Dazn einseitige Preiserhöhungen rechtswidrig waren und Betroffene Anspruch auf Erstattung haben. Durch eine Sammelklage des vzbv konnten sich Dazn-Kundinnen und -Kunden anmelden, um bis zu 1.320 Euro Erstattung zu erhalten, sofern das Abo vor Februar 2022 abgeschlossen wurde und keine ausdrückliche Zustimmung vorlag. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft, das Urteil wird demnächst verkündet; Frist für Anmeldungen ist der 25. September 2026. Informationen zur Anmeldung und zum Stand des Verfahrens werden bereitgestellt.
KI-Zusammenfassung

Dazn erhöhte einseitig die Preise. Das ist rechts­widrig, sagten die Richter am OLG Hamm. Bald fällt das Urteil. Anmeldungen zur Erstattung sind noch möglich.

Seit Jahren urteilen die deutschen Gerichte immer wieder: Einseitige Abo-Preis­erhöhungen sind rechts­widrig. Nur mit Zustimmung der Kunden oder einer trans­parenten und nach­voll­zieh­baren Regel dafür dürfen Unternehmen den Preis für eine Leistung wie Sport­streaming oder Fitness­studio ändern. Trotzdem schraubte Dazn die Preise vor allem für die Streaming­angebote mit Fußball­bundes­liga und Champions­league in die Höhe, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Die können Erstattung fordern. Dank Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundes­verbandes geht das ganz leicht und kostenlos.

Kunden mit Alt-Abo können Recht auf Erstattung haben

Ein Recht auf Erstattung haben Dazn-Abonnenten immer dann, wenn sie das Abo für einen geringeren Preis abge­schlossen haben, als sie heute zahlen. Erst ab der ausdrück­lichen Zustimmung darf Dazn mehr kassieren. Noch bis ins Jahr 2022 hinein gab es das Sport­streaming für 14,99 Euro pro Monat. Ab August 2022 waren dann 29,99 Euro fällig und ab ein Jahr später stieg der Preis auf 44,99 Euro. Mit anderen Worten: Dazn-Kunden mit vor Februar 2022 abge­schlossenem Alt-Abo stehen bis zu 1 320 Euro Erstattung zu, wenn sie nicht inzwischen gekündigt oder neuen Preisen zuge­stimmt haben.

So funk­tioniert die Anmeldung

Gehen Sie zum Online-Formular, das das Bundes­amt für Justiz für die Anmeldung der Rechte gegen Dazn bereit­stellt. Lassen Sie die Felder unter IV. frei, wenn Sie keinen Rechts­anwalt beauftragt haben. Noch bis Freitag, 25. September 2026, sind Anmeldungen möglich. Um Mitter­nacht endet die Frist.

Soweit für Sie zutreffend, schreiben Sie unter „Gegen­stand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechts­verhält­nisses“:
Ich benutze dazn.com mit meiner E-Mail-Adresse [die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich bei Dazn einloggen]. Ich habe mein Dazn-Abo vor Februar 2022 abge­schlossen. Die Gebühren lagen damals [bei NNN Euro/Jahr oder Monat, wenn Sie das wissen, sonst:] viel geringer. Ich habe keiner Preis­erhöhung zuge­stimmt. Ich bin der Meinung, das Dazn mir auf die Preis­erhöhung entfallende Zahlungen erstatten muss.
Das Feld „Betrag in Euro“ können Sie leer lassen. Über alle Einzel­heiten zur Sammelklage informiert der vzbv unter sammelklagen.de/verfahren/dazn.

Das Sammelklage­verfahren ist inzwischen fort­geschritten. Die Richter am Ober­landes­gericht Hamm ließen in der mündlichen Verhand­lung erkennen: Sie halten die Klage für begründet. Urteils­verkündung ist am Mitt­woch, 18. November. Gerichte in München haben bereits geur­teilt, dass Dazn kein Recht zu einseitigen Preis­erhöhungen hat. Dort hatten Verbraucherschützer beantragt, es Dazn zu verbieten, die Preise unter Berufung auf unbe­stimmte Rege­lungen in den Geschäfts­bedingungen zu erhöhen.
Land­gericht München IUrteil vom 25.05.2023
Aktenzeichen: 12 O 4760/22
Ober­landes­gericht MünchenUrteil vom 11.10.2024
Aktenzeichen: 39 U 2482/23 e
Die Urteile sind noch nicht rechts­kräftig. Dazn hat sich beim Bundes­gerichts­hof darüber beschwert, dass die Justiz in Bayern keine Revision zugelassen hat. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen: I ZR 211/24 anhängig. Unsere Juristen sind sicher: Der Bundes­gerichts­hof wird die Beschwerde zurück­weisen, wenn Dazn sie nicht noch wieder zurück­nimmt.

Bestands­kunden sollen schon seit 2022 mehr zahlen

Schon seit Sommer 2022 will Dazn, dass Bestands­kunden mehr zahlen. Zum Start der Fußball-Bundes­liga 2023/2024 sollte der Preis von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr steigen. Das Unternehmen verschickte entsprechende Nach­richten an seine Abonnenten. Danach sollten die neuen Preise bereits seit 1. August 2022 gelten. Bei Kunden mit voraus­bezahlten Jahres­abo sollte die Gebühren­erhöhung nach Ablauf des Jahres in Kraft treten.

Neuer Preis nur mit Zustimmung wirk­sam

Ob Dazn von seinen Bestands­kundinnen und -kunden eine Zustimmung für die Preis­erhöhung einholte oder sich vorbehielt, die Preise mit Blick auf eine Vertrags­klausel einseitig zu erhöhen, steht noch nicht fest. Das Dazn-Schreiben zur Preis­erhöhung an eine test.de-Leserin, das uns vorliegt, klingt nicht so, als habe das Unternehmen eine Zustimmung einholen wollen. „Um dir weiterhin den besten Sport anbieten zu können, passen wir den Preis deiner Jahres­mitgliedschaft an“, heißt es in dem Schreiben wörtlich. Möglicher­weise holte Dazn trotzdem eine ausdrück­liche Zustimmung ein. Es könnte vor Anzeige von Streams eine entsprechende Aufforderung erschienen sein. Wer da auf Zustimmung klickte, muss auch mehr zahlen.

https://www.test.de/Dazn-Gebuehrenerhoehungen-Widerstand-erscheint-moeglich-5901145-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...

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Christoph Herr­mann

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