Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom
Der Bundestag behandelt in der ersten Lesung am Donnerstag, 11. Juni 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten sowie zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA; zusammen mit dem Grünen Antrag „Kapazitätssausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne fossilen Lock-In“ wird beides nach einer 30-minütigen Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Die Bundesregierung will damit auch künftig flexibel Kapazitäten am Strommarkt sicherstellen und eine stabile Versorgung gewährleisten – auch wenn Sonne nicht scheint und Wind nicht weht. Der Entwurf führt einen Kapazitätsmarkt ein, der ab 2031 die Versorgungssicherheit sicherstellen soll; in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden, gefolgt von zwei weiteren Ausschreibungen 2027 und 2029; Zuschläge zahlen Anbietern für das Vorhalten von Leistung und schaffen finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten, wobei Anlagen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden müssen.
Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 15.20 Uhr.
In erster Lesung berät das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“. Er soll – ebenso wie ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne fossilen Lock-In“ – nach der 30-minütigen Debatte zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung.
Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen.
„Finanzielle Anreize für Investitionen“
Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“.
Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. (hau/26.05.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-versorgungssicherheit-1181900