29.10.2026 19:50

Gegen digitale Gewalt wehren: nur mit Anwältin oder Anwalt!

Německo Deutscher Anwaltverein Niko Härting
Gegen die geplante Ausweitung der Vertretung bei digitaler Gewalt wendet sich der Deutsche Anwaltverein: Er spricht sich dafür aus, dass Betroffene vor Gericht weiterhin ausschließlich durch Anwältinnen und Anwälte vertreten werden, da sie über Verfahrenspraxis, berufsrechtliche Pflichten und Haftungsschutz verfügen. Der Entwurf sieht vor, dass auch NGOs unentgeltlich als Verfahrensbevollmächtigte auftreten könnten, was nach Ansicht des DAV zu einer zweitrangigen Prozessvertretung führt und das Rechtsgefüge gefährdet. Kostenersparnisse und Zugang zum Recht würden dadurch nicht verbessert.
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Statement von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sieht nicht nur Neuerungen auf Tatbestands-Ebene vor. Es soll sich auch ändern, wer Betroffene vor Gericht vertreten darf. Neben Anwältinnen und Anwälten sollen auch NGOs mutmaßliche Opfer von digitalem Missbrauch vertreten dürfen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht das kritisch, denn Betroffene begeben sich damit in einen Nachteil:

„Zivilverfahren an Landgerichten müssen mit anwaltlicher Vertretung geführt werden – und das aus gutem Grund: Anwältinnen und Anwälte verfügen über die erforderliche Verfahrenspraxis. Zugleich unterliegen sie strengen berufsrechtlichen Pflichten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig zu handeln, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung zu wahren – und sie sind für eventuelle Haftungsfälle zum Schutz der Mandantschaft zwingend versichert.

Der Gesetzentwurf will dieses Prinzip nun erheblich aufweichen: In zivilrechtlichen Auskunfts- und Sperrverfahren sollen künftig zivilgesellschaftliche Organisationen unentgeltlich als Verfahrensbevollmächtigte auftreten können – anstelle eines anwaltlichen Beistands. Die strengen berufsrechtlichen Anforderungen gelten für NGOs nicht. Dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen für Betroffene digitaler Gewalt engagieren, ist ehrenwert und wichtig. Dies macht sie aber nicht zu einer geeigneten Prozessvertretung vor Gericht. Warum sollte ausgerechnet bei digitaler Gewalt genügen, was in anderen gerichtlichen Verfahren nicht ausreicht? Dies vermittelt den Eindruck, digitale Gewalt sei rechtlich weniger anspruchsvoll als körperliche Gewalt, oder die Betroffenen seien weniger schutzwürdig.

Auch das Argument der Kostenersparnis überzeugt nicht. Der Zugang zum Recht wird nicht dadurch besser, dass die Anforderungen an die Vertretung sinken. Der Gesetzgeber schafft vielmehr eine zweite Klasse der Prozessvertretung. Der Anwaltszwang ist kein Selbstzweck, sondern schützt diejenigen, die auf rechtlichen Beistand angewiesen sind. Mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe bestehen bereits Instrumente, die Menschen mit geringem Einkommen den Weg zu anwaltlichem Beistand eröffnen.“

Siehe auch:

DAV-Pressemitteilung Nr. 12/2026: Digitale Gewalt: Lücken im Strafrecht
DAV-Stellungnahme Nr. 38/2026 zum Referentenentwurf

https://anwaltverein.de/newsroom/gegen-digitale-gewalt-wehren-nur-mit-anwaeltin-oder-anwalt

Autor
Kontaktní osoba
Niko Härting

Společnost / Organizace
Deutscher Anwaltverein
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