5.10.2026 08:42

K.o.-Tropfen: Opferschutz statt Abschreckung

Německo Deutscher Anwaltverein Autor neuveden
K.o.-Tropfen: Opferschutz statt Abschreckung – DAV-Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer betont, dass eine reine Verschärfung der Strafen bei K.o.-Tropfen kein wirksames Mittel ist. Bereits heute können harte Strafen verhängt werden, doch Abschreckung sei unbewiesen; der Fokus müsse auf Opferschutz, Prävention und rasche Spurensicherung liegen. Der Strafrahmen helfe wenig, da Nachweisbarkeit und Beweissicherung oft problematisch seien; gesamtgesellschaftliche Präventionsmaßnahmen seien erforderlich.
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Statement von Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer, Mitglied im Ausschuss Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig plant, den Einsatz von sogenannten K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten härter zu bestrafen. Durch höhere Strafen sollen potenzielle Täter:innen abgeschreckt werden. Der Entwurf steht heute auf der Agenda des Bundestags-Rechtsausschusses. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Instrumentalisierung des Strafrechts und fordert, den Fokus auf Opferschutz und Prävention zu legen.

„Härtere Strafen lösen das eigentliche Problem nicht: Schon heute können bei Bedarf harte tat- und schuldangemessene Strafen verhängt werden. Urteile verschiedener Gerichte zeigen, dass der Strafrahmen von drei bzw. fünf Jahren bis zu 15 Jahren ausgeschöpft wird. Dass höhere Strafen wirklich abschreckend wirken, konnten Studien und die Praxis dagegen nicht zeigen.

Was Opfern wirklich helfen würde, ist effektivere Präventionsarbeit. Es ist wichtig zu wissen, wie man sich schützen kann und wie im Ernstfall Spuren gesichert werden. Außerdem müssen potenzielle Täter:innen davon abgehalten werden, derartige Stoffe zu verabreichen. Sedativa wie K.o.-Tropfen sind gesundheitsschädigend und höchstgefährlich, teilweise lebensgefährlich. Die Folgen und Risiken sind nicht beherrschbar. Ihr Einsatz wirft gesellschaftliche Fragen von Macht- und Besitzdenken auf. Das Strafrecht ist hier das falsche Werkzeug.

Hinzu kommt: Stoffe wie K.o.-Tropfen sind nur sehr kurz nachweisbar und eine mögliche Straftat damit schwer zu beweisen. Werden Spuren nicht schnell genug gesichert, ist eine eindeutige Beweislage oft unmöglich. Daran werden auch höhere Strafandrohungen nichts ändern können. Anzusetzen ist vielmehr gesamtgesellschaftlich, vor allem unter Hinweis, wie gefährlich und unbeherrschbar der Einsatz dieser Mittel ist.“

Zur Vertiefung:

  • DAV-Stellungnahme Nr. 22/25: Strafverschärfung beim Einsatz von K.O.-Tropfen
  • DAV-Stellungnahme Nr. 80/25: Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

https://anwaltverein.de/newsroom/k-o-tropfen-opferschutz-statt-abschreckung

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Deutscher Anwaltverein
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