1.10.2026 14:54

Heizperiode gestartet

Nemecko Deutscher Mieterbund Autor neuvedený
Spätestens am 1. Oktober beginnt die Heizperiode: Vermietende müssen die Heizung einschalten und laut Deutschem Mieterbund tagsüber Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius ermöglichen, nachts etwa 18 Grad. Fällt die Heizung aus oder bleibt die Wohnung zu kalt, sollten Mietende den Mangel umgehend melden; unter Umständen kommt eine Mietminderung infrage, etwa 20 bis 30 Prozent bei nur 16 bis 18 Grad. Eine allgemeine Heizpflicht für Mietende besteht nicht, sie müssen jedoch Schäden durch zu starkes Auskühlen verhindern und bei sparsamer Heizung häufiger lüften.
AI zhrnutie

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit

(dmb) Spätestens am 1. Oktober beginnt die sogenannte Heizperiode. Vermietende müssen dann die Heizung im Gebäude einschalten. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss sie so eingestellt sein, dass in der Wohnung mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können. Diese Mindesttemperaturen gelten zwischen 6 und 24 Uhr; in der Nacht darf die Temperatur auf ungefähr 18 Grad sinken.

Fällt die Heizung während der Wintermonate aus oder werden die Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor. Mietende sollten den Vermieter oder die Vermieterin in diesem Fall schnellstmöglich informieren. Diese müssen dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird, und gegebenenfalls die Heizung reparieren lassen. Solange die Heizung gar nicht oder nur eingeschränkt funktioniert, kann auch eine Mietminderung infrage kommen. Sind in der Wohnung beispielsweise lediglich 16 bis 18 Grad Celsius erreichbar, kann sie bei 20 bis 30 Prozent liegen. „Niemand sollte aus Sorge vor hohen Heizkosten in einer dauerhaft zu kalten Wohnung ausharren. Wenn die Heizung nicht ausreichend funktioniert, ist es wichtig, den Ausfall frühzeitig zu melden und die Temperaturen festzuhalten. Wenn der Vermieter nicht reagiert, sollten sich Mieterinnen und Mieter beraten lassen, damit der Mangel schnell abgestellt wird“, erklärt Florian Becker, Bundesdirektor des DMB.

Eine allgemeine Pflicht, die Wohnung zu heizen, besteht für Mietende nicht. Wer mit geringeren Temperaturen zurechtkommt, muss nicht auf 20 oder 22 Grad Celsius heizen. Auch während einer Abwesenheit, am Wochenende oder im Urlaub besteht keine Heizpflicht. Allerdings muss verhindert werden, dass die Räume so stark auskühlen, dass Schäden an der Mietsache entstehen. Wer sparsam heizt, sollte zudem häufiger lüften, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen.

+++

Über den Deutschen Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist der Dachverband von 15 DMB-Landesverbänden und über 300 örtlichen DMB-Mietervereinen mit mehr als 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. In ihm sind aktuell rund 1,25 Millionen Haushalte Mitglied, das entspricht etwa 3 Millionen Mieterinnen und Mietern.

Der Deutsche Mieterbund ist eine demokratische und pluralistische Organisation, die sich für alle Mieterinnen und Mieter einsetzt, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Identität und politischen Orientierung. Er steht für eine offene Gesellschaft ohne Diskriminierung bestimmter Gruppen oder Minderheiten.



https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/heizperiode-gestartet
Autor
Spoločnosť / Organizácia
Deutscher Mieterbund
Stiahnuť
Zdieľať
Galéria