Finanzzwischenbericht: Haushaltslage weiterhin äußerst angespannt
Defizit von fast 120 Millionen Euro zum Jahresende.
Dresdens Haushaltslage bleibt weiterhin kritisch. Der neue Finanzzwischenbericht, der am Montag, 14. September 2026 von Oberbürgermeister Dirk Hilbert vorgestellt wurde, zeigt unterm Strich keine Verbesserung der Stadtfinanzen. Mit dem Stichtag 30. Juni 2026 zeigt der Bericht in seiner Prognose für das laufende Jahr auf, dass die Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich, die aufgrund ihres pflichtigen Charakters erbracht werden müssen, ohne dass eine auskömmliche Finanzierung vom Bund erfolgt, weiterhin das größte Problem darstellen.
Im Ergebnis weist der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Bedarf von 155,4 Millionen Euro aus. Die Investitionstätigkeit wird zum Ende des laufenden Jahres mit einen Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 271,2 Millionen Euro prognostiziert. Daraus ergibt sich ein negativer Bestand an liquiden Mitteln von rund 131,2 Millionen Euro. Dieser Endbestand ist gleichzeitig Liquiditätsanfangsbestand für das derzeit neu zu planende Haushaltsjahr 2027.
Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung zeichnen sich gegenwärtig Veränderungen gegenüber dem Beschluss des Stadtrats zum Nachtragshaushalt vom Juni ab. Dazu gehören u. a. Mehreinnahmen in der Grund- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt rund 23 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen jedoch Mehraufwendungen z. B. bei den Personalkosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro und im Amt für Schulen für Energie in Höhe von sechs Millionen Euro. Der im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen für die Brücke Budapester Straße entstehende Mehrbedarf in Höhe von 7,5 Millionen Euro wird ebenfalls aus den genannten Mehreinnahmen gedeckt.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich damit das bereits prognostizierte Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 119,6 Millionen Euro nicht nennenswert verändert und die Stadt ihre diesjährige finanzielle Zielsetzung gemäß nachtragsersetzendem Beschluss erreichen wird.
Der Finanzzwischenbericht ist gemäß der § 75 Abs. 5 Sächsische Gemeindeordnung jährlich zu erstellen und dient der Unterrichtung des Stadtrates sowie der Rechtsaufsicht über wesentliche Abweichungen im jeweils betrachteten Jahr.