Gelingende kindgerechte Befragung darf nicht vom Zufall abhängen
Gelingende kindgerechte Befragung darf nicht vom Zufall abhängen: Na platformu Fachtagung in Berlin diskutovalo kolem 110 odborníků, jak děti v soudních řízeních správně a citlivě vyslýchat, a to v kontextu paralelních řízení a nedostatečné role jednotlivých institucí. Přednášky zdůraznily, že klíčové jsou otevřené otázky a podmínky, které dítěti umožní vypovídat bez nátlaku, a že stabilní, mezioborová spolupráce, jasné role a závazné standardy jsou nezbytné pro konzistentní a udržitelnou praxi. Diskuse poukázala na potřebné závazné kvalifikace a lepší koordinaci mezi policií, státními zástupci, soudy a rodinným právem, spolu s pokračující scientific podporou a následnou implementací v praxi.
Fachtagung im Rahmen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Rund 110 Fachkräfte diskutierten in Berlin, wie Kinder in gerichtlichen Verfahren befragt werden – wissenschaftlich begleitet von der Europa-Universität Flensburg
Ob ein Kind, das Gewalt erlebt hat, in einem Gerichtsverfahren kindgerecht befragt wird, hängt in Deutschland noch immer stark davon ab, wo es lebt und auf welche Personen es trifft. Wie aus engagierter Einzelpraxis verlässliche Strukturen werden, war Thema der Fachtagung „Kindgerechte Befragung und der Umgang mit Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren“ am 2. und 3. September 2026 in Berlin. Sie fand im Rahmen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kooperation mit der Europa-Universität Flensburg und gefördert von der World Childhood Foundation statt.
Was eine kindgerechte Befragung leisten muss
„Kinder erzählen nicht auf Kommando und nicht in der Reihenfolge, die ein Verfahren gern hätte. Ob ein Kind gehört wird, hängt deshalb weniger davon ab, wie oft gefragt wird, sondern davon, wie und unter welchen Bedingungen gefragt wird. Der Maßstab sind offene Fragen, die dem Kind nichts in den Mund legen – und das heißt nicht, das Kind allein zu lassen: Man darf und soll es beim Erzählen unterstützen, nur eben ohne ihm eine Richtung vorzugeben“, sagt Prof. Dr. Simone Pülschen, Juniorprofessorin an der Europa-Universität Flensburg, die die Tagung gemeinsam mit Dr. Ralf Bauer, Präsident des Landgerichts Flensburg, initiiert hat. Beide haben das Programm inhaltlich gestaltet und durch die beiden Tage geführt.
„Ein Kind erlebt nicht zwei Verfahren, sondern eine einzige belastende Zeit. Familien- und Strafgericht können viel dafür tun, dass daraus nicht doppelt so viele Termine und doppelt so viele Befragungen werden – dafür müssen sie allerdings miteinander sprechen, und das ist bislang eher die Ausnahme als die Regel“, sagt Dr. Ralf Bauer.
Eine forensische Befragung ist kein beiläufiges Gespräch: Sie folgt wissenschaftlich fundierten Regeln und muss zweierlei leisten – eine Aussage hervorbringen, die vor Gericht Bestand hat, und das Kind dabei nicht zusätzlich belasten. Wie anspruchsvoll das ist, zeigten die Fachvorträge: Aus der Rechtspsychologie wurden die nationalen und internationalen Empfehlungen zur Befragung Minderjähriger eingeordnet und die Anforderungen an eine tragfähige Aus- und Weiterbildung benannt; aus der richterlichen Praxis kamen ein Überblick über die jüngere Rechtsprechung zur Videovernehmung und den Stand angeregter Gesetzesänderungen sowie ein Beitrag dazu, wie sehr Kinderschutz von Rollenklarheit zwischen Straf- und Familienrecht abhängt.
Perspektive unterschiedlicher Professionen und Betroffener einbeziehen
Die Tagung machte sichtbar, wo die Hürden liegen: bei parallel geführten familien- und strafrechtlichen Verfahren, die voneinander kaum wissen und unterschiedliche Ziele verfolgen; bei belastenden Mehrfachbefragungen; bei fehlender Rollenklarheit im Informationsaustausch; und bei der Qualifizierung der Fachkräfte. Rund 110 Fachkräfte nahmen teil – aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, aus den Justizministerien des Bundes und der Länder, aus Medizin, Psychologie und Forschung, aus Childhood-Häusern, vom Deutschen Institut für Menschenrechte und vom Deutschen Kinderhilfswerk sowie Mitglieder des Betroffenenrats bei der UBSKM.
Vorgestellt wurden zugleich Modelle aus mehreren Bundesländern, in denen Gerichte, Childhood-Häuser, Polizei und Kinderschutzambulanzen eng zusammenarbeiten – mit gebündelten Zuständigkeiten und abgestimmten Terminierungen. An solche Beispiele lässt sich anknüpfen. Verlässlich wird die Praxis aber erst, wenn sie nicht vom Engagement Einzelner abhängt. Mitglieder des Betroffenenrats bei der UBSKM brachten dabei eine eigene Form von Expertise ein: Sie schilderten, wie es ist, das System durchlaufen zu haben und zu wissen, wo seine Lücken liegen.
„Wir wissen inzwischen ziemlich genau, wie eine gute Befragung aussieht. Was fehlt, ist nicht das Wissen, sondern die verbindliche Struktur, in der Fachkräfte es erwerben und aufrechterhalten können“, so Pülschen.
Wissenschaftliche Begleitung mit Praxisbezug aus Flensburg
Pülschen und Bauer haben die Tagung gemeinsam mit den weiteren ausrichtenden Institutionen inhaltlich vorbereitet: Das Programm wurde entlang des aktuellen Forschungsstands aufgebaut, die Referentinnen und Referenten entsprechend eingeworben, und die Foren so angelegt, dass Rechtswissenschaft und -praxis, Rechtspsychologie, Medizin, (Sozial-)Pädagogik und Kinderschutzpraxis miteinander ins Gespräch kommen.
Im Rahmen ihrer Juniorprofessur für Pädagogik und interdisziplinäre Kooperation im Kontext sexueller Gewalt forscht Pülschen zu genau jenen Fragen, die in den Fachvorträgen aufgeworfen wurden:
Wie kann Befragungskompetenz vermittelt und dauerhaft gesichert werden? Wie arbeiten die beteiligten Professionen so zusammen, dass sie ihren Auftrag erfüllen und Kinder dabei möglichst wenig Belastung erfahren?
Fort- und Weiterbildung fachlich fundiert entwickelt
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Pülschen liegt auf der (technologiegestützten) Fort- und Weiterbildung. Dass eine Pädagogin daran arbeitet, ist kein Zufall: Ob Fachkräfte ihr Wissen im Ernstfall abrufen können, entscheidet sich nicht am Lehrbuch, sondern an der Gestaltung des Lernens. Wie ein Training aufgebaut sein muss, damit sich Gesprächsführung unter Druck verändert, welche Rückmeldung wirkt und wie das Gelernte über Jahre erhalten bleibt – das sind pädagogische Fragen. Entsprechend arbeitet sie in ihrer Juniorprofessur mit Trainings, in denen Fachkräfte Gesprächsführung u. a. simulationsbasiert üben und unmittelbar Rückmeldung zu ihrem Fragestil erhalten, ohne dass dafür ein Kind zur Übungssituation wird.
Weiterarbeit an konkreten Handlungsfeldern
Auf der Konferenz in Berlin wurden konkrete Handlungsfelder deutlich: verbindliche Standards mit den nötigen personellen und finanziellen Ressourcen, eine verpflichtende Qualifizierung der beteiligten Fachkräfte sowie eine bessere Abstimmung parallel geführter Verfahren.
Bereits im Juni hatte die Justizministerkonferenz beschlossen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur kindgerechten Befragung einzurichten – sie könnte an die Befunde der Berliner Tagung unmittelbar anknüpfen. Weiterverfolgt werden die Ergebnisse zudem im Nationalen Rat; an der Europa-Universität Flensburg fließen sie in Forschung, Lehre und Qualifizierungsangebote ein.
„Was in Berlin an guter Praxis zu sehen war, entsteht überwiegend in den Spielräumen, die das geltende Recht lässt. Das ist beachtlich – aber es bleibt vom Willen der Handelnden abhängig. Damit Kinder sich darauf verlassen können, braucht es gesetzliche Vorgaben, die klarstellen, was verbindlich ist, und Fachkräfte, die für diese Aufgabe qualifiziert sind“, sagt Pülschen.
Simone Pülschen
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