19.6.2026 15:10

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

Nemecko Deutscher Bundestag Autor neuvedený
Die Bundesregierung plant, ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter zu gestalten: In der Unterrichtung „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ werden ein weiterentwickelter Aktionsplan, Missionen zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 sowie konkrete Verbesserungen bis zum Ende der Wahlperiode gefordert. Ein neu eingerichteter Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen soll den Aktionsplan in fünf Handlungsfeldern erarbeiten und koordinieren, während Ausschüsse, der Rat für Nachhaltige Entwicklung sowie der Parlamentarische Beirat in die Ausarbeitung und Umsetzung eingebunden werden. Nachhaltige Entwicklung soll demnach durch schnellere Verfahren, mehr Bürgerschaftsnähe, Staatsmodernisierung und Digitalisierung vorangetrieben werden.
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Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wird.

Nach einer 30-minütigen Aussprache soll die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben.

Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.

Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden.

Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“.

Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/15.06.2026)



https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-nachhaltigkeit-1184356