12.6.2026 00:59

Entscheidung über Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennungen

Nemecko Deutscher Bundestag Autor neuvedený
Der Bundestag entscheidet am Freitag, 12. Juni 2026, in Teilen namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (in der vom Innenausschuss geänderten Fassung) sowie über den AfD-Gesetzentwurf zur Reform dieser Praxis; beiden Vorlagen liegt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde. Der Regierungsentwurf zielt darauf ab, Missbrauch zu verhindern, indem die Zustimmung der Ausländerbehörde in bestimmten Verdachtsfällen zwingend wird und das Standesamt den Antrag bei fehlender Zustimmung ablehnt; eine Zustimmung ist jedoch bei der leiblichen Vaterschaft des Kindes nicht erforderlich; ferner soll eine Rücknahme der Zustimmung möglich sein, wenn sich herausstellt, dass sie auf Täuschung, Drohung oder Bestechung beruht. Die AfD fordert die umfassende Beteiligung der Ausländerbehörde in allen Fällen, in denen ein Elternteil nicht deutsch ist, sowie eine Beweislastumkehr zugunsten des Anerkennenden und den Einsatz von DNA-Analysen; die Fraktion sieht Scheinvaterschaften als Missbrauchsquelle für Aufenthaltsrechte und verweist auf rund 5.000 Verdachtsfälle im Jahr 2017.
AI zhrnutie

Liveübertragung: Freitag, 12. Juni, 12.30 Uhr.

Der Bundestag entscheidet am Freitag, 12. Juni 2026, in Teilen namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu beiden Vorlagen gibt es eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen ist das derzeit geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher müssten die bisherigen Regelungen so angepasst werden, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt.

Zustimmung der Ausländerbehörden

Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.

Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.

Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich

Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. 

Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. 

Sachfremde Regelungen im Ausschuss

Ein von der Ausschussmehrheit angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält unter anderem sachfremde Änderungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach ist etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. 

„Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. 

Gesetzentwurf der AfD

Mit einer Gesetzesänderung will die AfD-Fraktion einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken. Ihr Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könne mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. 

Der Fraktion zufolge macht eine „vorsätzlich unwahre Vaterschaftsanerkennung in Deutschland die Anerkennung nicht automatisch unwirksam“. In der Praxis werde diese Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten. Bei sogenannten Scheinvaterschaften erklärten Männer hingegen vorsätzlich und entgegen besserer Kenntnis, sie seien die Väter von Kindern ausländischer Mütter. 

Die Vaterschaftsanerkennung habe sich dabei insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/10.06.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-vaterschaftsanerkennung-1183836