2.6.2026 12:09

Informationsveranstaltung zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme (Artikel 8 W-VO)

Nemecko Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Autor neuvedený
Artikel 8 der W-VO richtet den Fokus ausdrücklich auf den städtischen Raum: Bis 2030 soll der Verlust an Grünflächen und Baumbeschirmung in städtischen Ökosystemgebieten auf nationaler Ebene gestoppt und ab 2031 ein steigender Trend zu einem zufriedenstellenden Niveau erreicht werden. Deutschland ist aufgefordert, diese Ziele im Nationalen Wiederherstellungsplan zu konkretisieren und geeignete Maßnahmen zu deren Erreichung zu beschreiben. Die Online-Informationsveranstaltung vom 13. Mai 2026 informierte über die Anforderungen der W-VO, den Stand des Nationalen Wiederherstellungsplans sowie den Beteiligungsprozess; dabei stellten das BMU, das BMWK und das BfN Inhalte, Vorgehensweisen und die Methodik vor, und kommunale Beiträge lieferten praxisnahe Beispiele. Die Beispiele aus Remscheid, Erfurt, Darmstadt und Lindau zeigen, wie Grünflächengestaltung und Stadtentwicklung ineinandergreifen, und verdeutlichen, dass die Wiederherstellung urbaner Ökosysteme auch eine Chance für Klimaanpassung, Biodiversität und Lebensqualität in Städten bietet.
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Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) im Jahr 2024 hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen geschaffen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen.

Artikel 8 der W-VO richtet den Fokus dabei ausdrücklich auf den städtischen Raum: Bis 2030 soll der Verlust an Grünflächen und Baumbeschirmung in städtischen Ökosystemgebieten auf nationaler Ebene gestoppt und ab 2031 ein steigender Trend bis zu einem zufriedenstellenden Niveau erreicht werden. Deutschland ist aufgefordert, diese Ziele im Nationalen Wiederherstellungsplan zu konkretisieren und geeignete Maßnahmen zu deren Erreichung zu beschreiben.

Vor diesem Hintergrund informierte die Online Informationsveranstaltung "Wiederherstellung städtischer Ökosysteme" am 13. Mai 2026 über die Anforderungen der W-VO, den Stand der Arbeiten am Nationalen Wiederherstellungsplan sowie den Beteiligungsprozess.

Nach den Grußworten aus dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informierten Fachbeiträge zum Aufstellungsprozess des Nationalen Wiederherstellungsplans und den Beteiligungsmöglichkeiten. Das Bundesamt für Naturschutz stellte die Anforderungen der Verordnung mit Bezug zu Artikel 8 vor und erläuterte die Inhalte sowie die zugrundeliegende Methodik des Plans.

Einen praxisnahen Schwerpunkt bildeten die kommunalen Beiträge. Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in das Stadtbaumkonzept der Stadt Remscheid, in Erfahrungen mit der Baumschutzsatzung in Erfurt sowie in das gesamtstädtische Freiraumkonzept der Stadt Darmstadt. Ergänzend zeigte die Stadt Lindau am Beispiel des Projekts "Ring aus Inselgärten: Parkband Hintere Insel", wie sich Grünflächengestaltung und Stadtentwicklung verbinden lassen. Zwei Gesprächsrunden boten Raum für Rückfragen, Diskussion und den Transfer der Beispiele auf unterschiedliche lokale Ausgangslagen.

Die Beiträge machten deutlich, dass die Wiederherstellung urbaner Ökosysteme nicht nur eine europäische Verpflichtung ist, sondern zugleich eine Chance bietet, Klimaanpassung, Biodiversität und Lebensqualität in Städten systematisch zu stärken.


https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/informationsveranstaltung-zur-wiederherstellung-staedtischer-oekosysteme-artikel-8-w-vo