19.5.2026 13:17

Zivile Verteidigung braucht starke Kommunen

Nemecko Deutscher Städte- und Gemeindebund Autor neuvedený
AI zhrnutie

Der Bund will Zivilschutz und zivile Verteidigung stärken – entscheidend ist jedoch die Umsetzung vor Ort in den Städten und Gemeinden. Nur mit einer verlässlichen Einbindung der Kommunen und einer auskömmlichen Finanzierung kann Bevölkerungsschutz in der Praxis funktionieren. Ein DStGB-Statement.

Es ist richtig und notwendig, dass der Bund den Zivilschutz und die zivile Verteidigung deutlich stärken will. Dabei muss aber klar sein: Die Funktionsfähigkeit des Bevölkerungsschutzes entscheidet sich vor Ort – in den Städten und Gemeinden. Ohne leistungsfähige Kommunen bleibt jede nationale Sicherheitsstrategie unvollständig.

Zivile Verteidigung funktioniert nur im engen Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Das gilt für die geplante Stabsstelle ‚Kommando Zivile Verteidigung‘ ebenso wie für den angekündigten Pakt für Bevölkerungsschutz oder die zivil-militärische Zusammenarbeit. Die kommunale Ebene muss in diese Strukturen verbindlich eingebunden werden. Sicherheitsarchitektur darf nicht top-down organisiert werden, sondern muss praxistauglich und gemeinsam mit den Kommunen entwickelt werden.

Gleichzeitig zeigt sich immer deutlicher, dass die bisherigen Finanzierungsansätze nicht ausreichen. Das Sondervermögen für Länder und Kommunen ist angesichts der dramatischen Finanzlage vieler Städte und Gemeinden sowie des gewaltigen Investitionsbedarfs bereits heute überzeichnet. Die Kommunen investieren in Straßen, Brücken, Energieversorgung, digitale Netze, Warnsysteme und Kriseninfrastruktur – also genau in die Infrastruktur, die auch für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der NATO unverzichtbar ist.

Die angekündigten Investitionen in Schutzräume sind deshalb ein wichtiger erster Schritt, reichen aber bei weitem nicht aus. Erforderlich ist eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der zivilen Verteidigung auf allen staatlichen Ebenen – ausdrücklich auch für laufende Kosten. Der Bund muss die neuen finanziellen Spielräume durch die Grundgesetzänderung, durch die der Bereich der Verteidigung von der Schuldenbremse ausgenommen ist, nutzen, um insbesondere die sogenannte Dual-Use-Infrastruktur wie Straßen und Brücken gemeinsam mit den Kommunen zu finanzieren. Wer von den Kommunen mehr Verantwortung im Bevölkerungsschutz erwartet, muss ihnen dafür auch dauerhaft die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.


https://www.dstgb.de/themen/sicherheit/feuerwehr-und-katastrophenschutz/zivile-verteidigung-braucht-starke-kommunen