Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Die AfD-Fraktion will das Windenergieflächenbedarfsgesetz mit sofortiger Wirkung aufheben und legt dazu einen Gesetzentwurf zur Abschaffung vor; nach der ersten Lesung soll dieser an die Ausschüsse überwiesen werden, federführend der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gleichzeitig fordert sie ein bundesweites Moratorium des Windenergieausbaus, das Genehmigungsverfahren aussetzt, bis vollständige Unterlagen vorliegen, und es soll bis zum 31. Dezember 2027 gelten bzw. umgesetzt sein. Begründet wird das mit der Behauptung, das Gesetz greife in die Planungshoheit der Länder ein, verzerrt den Strommarkt und fördere ineffizienten Ausbau sowie steigende Netzentgelte; zudem werden umfassende Änderungen, Rückbau- und Recyclingpflichten, Subventionsabbau und Umwelt-/Landschaftsanalysen gefordert.
Liveübertragung: Freitag, 8. Mai, 10.10 Uhr.
Die AfD-Fraktion will das Windenergieflächenbedarfsgesetz „mit sofortiger Wirkung aufheben“. Ihren Gesetzentwurf „zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz, 21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung. Der Entwurf soll im Anschluss an die einstündige Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend sein.
Unter dem Tagesordnungspunkt findet sich auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus“ (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Derzeit ist noch offen, welcher Ausschuss bei den weiteren Beratungen die Federführung übernimmt.
Gesetzentwurf der AfD
Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe.
Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“.
Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können.
Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden.
„Subventionierung von Windanlagen und Speichern beenden“
Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/27.04.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-windenergieflaechen-1167354