5.5.2026 11:44

BMWE startet Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge

Nemecko Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Autor neuvedený
BMWE startet das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs) zur Förderung von Investitionen energieintensiver Industrie in CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Bis zu fünf Milliarden Euro stehen im Haushalt für die Gebotsrunde 2026 bereit; Ziel ist, die Mehrkosten CO2-ärmerer Verfahren über 15 Jahre auszugleichen und so Investitionen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu unterstützen. Die Programmarchitektur wurde deutlich offener und flexibler gestaltet: Emissionsminderungen liegen nun bei 50 Prozent nach vier Jahren und 85 Prozent im letzten Jahr; CCU/S-Technologien sind unter bestimmten Bedingungen zulässig; auch reine Industriedampfprojekte sind förderfähig; neue Regeln erhöhen Planungssicherheit und begrenzen Rückzahlungen; der operative Start kann flexibler verschoben werden. Unternehmen, die am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 teilgenommen haben, können am Gebotsverfahren teilnehmen; die Beihilfegenehmigung der novellierten Förderrichtlinie wird in Kürze erwartet; weitere Informationen und Unterlagen finden sich auf der Website des Förderprogramms.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet heute das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs). Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik.

CO₂-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich und technologisch offen im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln – und damit zugleich in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu investieren. Im Bundeshaushalt sind bis zu fünf Milliarden Euro für die Gebotsrunde 2026 vorgesehen.

Auf Basis von Feedback aus der Industrie und anderen Stakeholdern wurden die CO2-Differenzverträge seit der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 umfangreich überarbeitet. Die Architektur des Programms ist nun deutlich technologieoffener und flexibler ausgestaltet:

  • Die Anforderungen an die CO2-Emissionsminderung wurden angepasst: Nach vier Jahren müssen CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem reduziert sein (vormals 60 Prozent nach drei Jahren), im letzten Jahr um mindestens 85 Prozent (vormals 90 Prozent).
  • CCU/S-Technologien sind zugelassen, wenn überwiegend Prozessemissionen oder schwer vermeidbare Emissionen vorliegen (insbesondere bei Anwendungen in den Sektoren Zement und Kalk sowie Steamcracker). Die Anforderungen mit Blick auf den Einsatz von Erdgas und anderen fossilen Brennstoffen bei CCU/S-Vorhaben wurden überarbeitet.
  • Reine Industriedampfprojekte sind förderfähig; so können auch Vorhaben, die rein der Prozesswärmeerzeugung dienen, bei der Dekarbonisierung unterstützt werden.
  • Eine neue Bestimmung, die einen Ausstieg vor dem operativen Beginn klar regelt, erhöht die Planungssicherheit insbesondere bei Vorhaben, die von kritischen externen Faktoren abhängen.
  • Darüber hinaus wurden mögliche Rückzahlungen begrenzt, die bei Differenzverträgen anfallen können, wenn sich die Bedingungen besser entwickeln, als zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe angenommen. Das verringert bilanzielle Risiken und erleichtert somit unternehmerische Entscheidungen.
  • Die Regelung zur Verschiebung des operativen Beginns ist flexibler gefasst, sodass Unternehmen ihre Vorhaben besser an infrastrukturelle Rahmenbedingungen anpassen können.

Unternehmen, die am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 erfolgreich teilgenommen haben, können am Gebotsverfahren teilnehmen und bis zum 07.09.2026 ein Gebot abgeben.

Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Förderrichtlinie und des zugehörigen Förderaufrufs durch die Europäische Kommission wird in Kürze erwartet.

Ziele und Förderansatz der CO2-Differenzverträge

Durch die Förderung über CO2-Differenzverträge werden Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Dabei werden sowohl Entwicklungen des CO2-Preises als auch der Energiepreise berücksichtigt.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden.

Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen.

Alle Informationen und Unterlagen zum Gebotsverfahren 2026 finden Sie auf der Website des Förderprogramms www.co2-differenzvertraege.info. Dort stehen auch die Förderrichtlinie (PDF, 900 KB) und der dazugehörige Förderaufruf (PDF, 1 MB) zum Download zur Verfügung.


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/05/20260505-bmwe-startet-gebotsverfahren-2026-der-co2-differenzvertraege.html