5.11.2026 11:50

"Pflegereform muss liefern"

Germany Deutscher Caritasverband Unknown author
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung fordert anlässlich der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bundestag eine Reform, die Pflegebedürftigen und Angehörigen verlässliche Unterstützung und spürbare Entlastung bietet. Verhinderungspflege soll durch vertraute Personen flexibel möglich bleiben; außerdem sollen Sozialraumbudget und Pflegebegleitung breiter und flexibler nutzbar sein. Die Stellungnahme fordert zudem, Corona-Hilfen und Rentenansprüche für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu erstatten, um Leistungskürzungen zu vermeiden.
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Die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, anlässlich der ersten Lesung des PNOG im Deutschen Bundestag.

Die Pflegereform muss liefern!

Die Herausforderungen in der Pflege sind groß, die finanziellen Spielräume begrenzt. Umso wichtiger ist es, vorhandene Ressourcen gezielt einzusetzen und die Versorgung konsequent am tatsächlichen Bedarf auszurichten. Entscheidend ist nicht, wie gut Leistungen auf dem Papier klingen, sondern wie gut sie die Menschen wirklich unterstützen. Diese Erwartungshaltung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zu erfüllen, ist jetzt Aufgabe der parlamentarischen Verhandlungen.

Verhinderungspflege erhalten
Pflege heißt Verantwortung. 24/7. Das kann niemand auf Dauer ohne Entlastung. Diese ist bislang vor allem mit der Verhinderungspflege möglich. Eine Ersatzpflege durch vertraute Menschen wie Nachbarn, Freunde oder Angehörige, die stundenweise und flexibel genutzt werden kann, ist gerade auch für Eltern von pflegebedürftigen Kindern von unschätzbarem Wert. Damit das weiterhin mög lich ist, müssen auch das neue Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget flexibel in diesem Sinne genutzt werden können.

Sozialraumbudget öffnen
Das monatliche Sozialraumbudget soll für Entlastungsangebote einsetzbar sein. Um dem gerecht zu werden, muss es jedoch für die Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung auch durch professionelle Pflegeeinrichtungen und -dienste geöffnet werden. Zudem muss das Sozialraumbudget ansparbar sein, um auch längere Entlastungsphasen umsetzen zu können. Nicht zuletzt braucht es klare Übergangsregelungen, damit es nicht zu Versorgungsbrüchen kommt.

Pflegebegleitung stärken
Das Ziel der neuen Pflegebegleitung ist es, die Menschen flächendeckend und unabhängig zu unter stützen. Um das zu erreichen, müssen diese Leistungen von all denen erbracht werden können, die über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Dazu zählen auch Pflegedienste, Pflegestützpunkte und Kommunen.

Versicherungsfremde Leistungen gegenfinanzieren
Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen auch die vorverauslagten Corona-Hilfen und die Rentenansprüche für pflegende Angehörige aus Steuermitteln erstattet werden.

Maßstab für das PNOG
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen keine neuen bürokratischen Konstruktionen, sondern verlässliche Unterstützung, echte Wahlmöglichkeiten und spürbare Entlastung. Was unnötige Hürden schafft, muss vermieden werden.

Mit Unterstützung von:

  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
  • Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes
  • Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW
  • Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland e. V.


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