Meldepflichtiges Ereignis im Abfallzwischenlager Brunsbüttel (AZT)
Fehlerhafte Abschaltung der Geschwindigkeitsregulierung der Krananlage UQ02 durch die Vorendschalterüberwachung.
Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass an der Krananlage UQ02 die erste von zwei Überwachungseinheiten ohne Funktion war, die einen Zusammenstoß von Containern bei Ein- oder Auslagerungsvorgängen an baulichen Strukturen des Abfallzwischenlagers Brunsbüttel verhindern soll. Dies betraf die „Vorendschalterüberwachung Kranfahrt“: Bei der Prüfung mit angeschlagenem Spreader für Typ 20‘-Container schaltete die Vorendschalterüberwachung die Krananlage nicht ab.
Dieser Fehler wurde ebenfalls bei anschließender Handhabung mit angeschlagenem Spreader für Container vom Typ KC IV festgestellt. In beiden Fällen erfolgte die Abschaltung des Kranes durch den nachgelagerten Sicherheitswegbegrenzer einwandfrei.
Bei der Handhabung von Containern kann trotz des festgestellten Fehlers ein Anprall eines Gebindes an bauliche Strukturen des Abfallzwischenlagers ausgeschlossen werden. Die Betreiberin hat den Betrieb des Kranes UQ02 und damit jegliche Handhabung von Gebinden aus sicherheitstechnischen Gründen bis auf Weiteres eingestellt.
Die Betreiberin des Lagers hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
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