12.10.2026 12:43

Feste Abstellflächen für E-Scooter

Germany Stadt Fürth Unknown author

Die Stadt Fürth hat das Abstellkonzept für E-Scooter erweitert und 160 markierte Sammelparkplätze eingerichtet. Nutzerinnen und Nutzer müssen die E-Scooter künftig innerhalb dieser Flächen abstellen; außerhalb des Geltungsbereichs bleibt Freefloating grundsätzlich erlaubt.

E-Scooter sind inzwischen in Fürth ein seit mehreren Jahren gewohnter Anblick und Bestandteil der Mobilität in der Stadt. Um den öffentlichen Raum besser und sicherer nutzbar sowie optisch ansprechender zu gestalten, hat die Stadt nun das Abstellkonzept für E-Roller erweitert: Insgesamt gibt es nun 160 markierte Sammelparkplätze. Die Verleih-Anbieter sind verpflichtet, die entsprechend markierten Flächen verbindlich in ihre Apps zu integrieren. Nutzerinnen und Nutzer müssen E-Scooter künftig ausschließlich innerhalb der markierten Flächen abstellen. Den Geltungsbereich für die Sammelparkplätze finden Sie im zweiten Bild unseres Slider sowie im Übersichtsplan der Abstellflächen.

Außerhalb des Geltungsbereichs bleibt das sogenannte Freefloating unverändert erlaubt, ausgenommen sind Flusstäler und Grünanlagen. “Durch die verbindliche Zuordnung der Sammelparkplätze wird der öffentliche Raum sicherer und attraktiver für alle Verkehrsteilnehmenden,” konstatiert Stadtbaurätin Christine Lippert.



https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aktuelles/detail/feste-abstellflaechen-fuer-e-scooter
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Stadt Fürth
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