20.10.2026 10:06

FINMA genehmigt ersten Schweizer Bitcoin-ETF

Schweiz Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Autor nicht angegeben
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat erstmals einen Schweizer Publikumsfonds genehmigt, der direkt in Bitcoins investiert und als börsengehandelter Bitcoin-ETF angeboten wird. Der Fonds ist schweizerischen Rechts und gehört zur Kategorie der übrigen Fonds für alternative Anlagen mit besonderem Risiko; die FINMA genehmigte dafür eine Ausnahme von den Risikoverteilungsvorschriften. Sie verlangt Massnahmen zur Verringerung operationeller und Verwahrungsrisiken sowie klare Risikohinweise und betont, dass Bitcoin-Anlagen weiterhin sehr riskant sind und erhebliche Verluste verursachen können.
KI-Zusammenfassung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt den ersten direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds und fokussiert dabei auf Anlegerschutz und Transparenz.

Die FINMA stellt ein zunehmendes Interesse an Anlagen in Kryptowährungen, insbesondere in Bitcoins, fest und hat erstmalig einen börsengehandelten, direkt in Bitcoins investierenden Publikumsfonds (sogenannter Bitcoin-ETF) genehmigt. Es handelt sich dabei um einen Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für alternative Anlagen" mit besonderem Risiko. Weitere Fondsanbieter haben ebenfalls Gesuche für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt.


Bereits 2021 hat die FINMA einen Fonds für qualifizierte Anleger bewilligt, der hauptsächlich in einen Korb von Kryptowährungen investiert. Da Bitcoins im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine lange Handelsgeschichte und ein besonders hohes Handelsvolumen aufweisen, hat die FINMA vorliegend eine Ausnahme von den anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften genehmigt. Für einen effektiveren Schutz der Anlegerinnen und Anleger haben die beaufsichtigten Institute Massnahmen zu ergreifen, um operationelle Risiken sowie Risiken bei der Verwahrung – im Sinne der am 12. Januar 2026 publizierten Aufsichtsmitteilung – zu verringern. Die Anwendung von Verhaltensregeln am Point of Sale gemäss FIDLEG trägt auch zu einem höheren Anlegerschutz als bei direkt getätigten Investitionen in Kryptowährungen bei. Ausserdem soll die Transparenz verstärkt werden, namentlich indem die Risiken in den Fondsdokumenten klar hervorgehoben und erläutert sind.

Das Marktrisiko im Zusammenhang mit Bitcoins bleibt sehr hoch

Die FINMA betont gleichzeitig, dass Investitionen in Bitcoins – auch über einen von ihr genehmigten ETF – hoch riskant bleiben. Wegen der starken Schwankungen bei Kryptowährungen kann das eingesetzte Kapital erheblich an Wert verlieren. Diesem Umstand ist beim Anlageentscheid, insbesondere bei der Höhe des investierten Betrages, Rechnung zu tragen.
Die FINMA macht die Beaufsichtigten darauf aufmerksam, dass beim Angebot von Finanzinstrumenten, welche Kryptowährungen als Basiswert haben, die Verhaltensregeln des FIDLEG strikt einzuhalten sind. So sind insbesondere klare Risikohinweise, inkl. über Volatilität und Verlustrisiken, anzubringen. Auch der Angemessenheits- bzw. der Eignungsprüfung gemäss FIDLEG ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.



https://www.finma.ch/de/news/2026/10/20261020-mm-finma-bitcoin-etf
Autor
Unternehmen / Organisation
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
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