23.9.2026 14:25

Bonpflichtabschaffung bleibt aus: erneut Zusage nicht eingehalten

Deutschland Zentralverband des Deutschen Handwerks Holger Schwannecke
Bonpflicht bleibt bestehen und die angekündigte Abschaffung wurde erneut nicht umgesetzt. Stattdessen soll eine digitale Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden, was vor allem Kosten und Bürokratie erhöht und besonders ehrliche Handwerksbetriebe trifft. Der Text fordert konkrete Praxisnähe, Ausnahmen unter Berücksichtigung des Bargeldumfangs und zeitnahe Abstimmung mit technischen Vorgaben, betont jedoch die Notwendigkeit, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen.
KI-Zusammenfassung

Zum Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht am Mittwoch, 23. September 2026, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

Diese Reform belastet die Betriebe einseitig. Statt die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen, wird diese zur digitalen Belegbereitstellungspflicht. Das ist mehr als ein Wortspiel. Das ist zusätzliche Belastung durch notwendige Nachrüstungen. Dass erneut eine verbindlich vereinbarte Entlastung ausbleibt, ist mehr als nur eine Frage zusätzlicher Bürokratie. Es geht um die Verlässlichkeit politischer Zusagen. Vertrauen in politisches Handeln entsteht nur dort, wo Vereinbartes auch umgesetzt wird. Nach der ausbleibenden flächendeckenden Entlastung bei der Stromsteuer nun der Beibehalt der Bonpflicht. Beides trifft das Handwerk unmittelbar. Gerade bei Bürokratie und staatlicher Kontrolle sollte der Grundsatz gelten, nur dort neue Pflichten zu schaffen, wo sie wirklich erforderlich sind, und den Betrieben nicht mehr Kontrolle aufzuerlegen als notwendig. Die Belegausgabe auf Verlangen – in Papierform oder digital, wie bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf zum Thema Bonpflicht von 2016 vorgesehen – würde diesem Grundsatz entsprechen. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass darüber hinausgehende Vorgaben erforderlich sind, kann der Gesetzgeber jederzeit nachsteuern.

Das Ziel, Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen, trägt das Handwerk ausdrücklich mit. Der gewählte Weg für eine Registrierkassenpflicht belastet jedoch vor allem auch ehrliche Handwerksbetriebe, insbesondere solche, die kaum Bargeschäfte tätigen und ihre Leistungen überwiegend auf Rechnung abrechnen. Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung hier vor dem Kabinettbeschluss nachgesteuert hat und eine Ausnahme für Betriebe mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr im Gesetzentwurf aufgenommen hat. Die Kassenpflicht orientiert sich damit stärker am tatsächlichen Umfang der Bargeschäfte und stellt nicht alle Betriebe unter einen Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Weitere praxistaugliche Ausnahmen müssen im Gesetzgebungsverfahren folgen. Ein Verweis auf spätere Ausnahmen per Rechtsverordnung schafft keine ausreichende Planungssicherheit.

Der geplante Anwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2028 erfolgt überstürzt. Die Kassenpflicht muss zunächst mit den technischen Vorgaben für Kassensysteme und den Anforderungen an die E-Rechnung abgestimmt werden. Die geplante digitale Belegbereitstellung verursacht zudem erhebliche Kosten durch den Erwerb geeigneter Kassensysteme und laufende Folgekosten. Hinzu kommen zusätzliche Sanktions- und Bürokratiebelastungen. Der ausgewiesene Erfüllungsaufwand für die Betriebe im Gesetzesentwurf bildet die tatsächlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die geplante Reform entstehen, nicht im Ansatz realistisch ab.

Auch die geplante Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption muss mit den nun vorgesehenen neuen Pflichten abgestimmt werden. Klar ist auch: Die offene Ladenkasse muss im vorgesehenen Rahmen ohne zusätzliche Bürokratie und Dokumentationspflichten weiter genutzt werden können. Die Bundesregierung sollte die Kassenpflicht zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismäßig ausgestalten. Statt alle Betriebe mit neuen, kostenintensiven Anforderungen zu belasten, sollte die Kontrolldichte dort erhöht werden, wo Steuerbetrug auftritt. Zugleich muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Bonpflicht umgesetzt werden. Registrierkassenpflicht, Abschaffung Bonpflicht und die Pflicht zur digitalen Zahlungsoption sind ein Paket, welches gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt werden sollte. Nur so ist die notwendige Akzeptanz in den Betrieben zu erreichen.



https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/bonpflichtabschaffung-bleibt-aus-erneut-zusage-nicht-eingehalten

Autor
Kontaktperson
Holger Schwannecke

Unternehmen / Organisation
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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