17.9.2026 07:17

Abendmarkt "MarktTreff" stellt Betrieb ein

Deutschland Stadtbibliothek Köln Sabine Wotzlaw
Shrnutí: V německém Kölnu byla bývalá provozovatelka večerního trhu na Rudolfplatz neúspěšná u správního soudu s požadavkem na změnu konceptu a zrušení podmínek pro trh. Město stanovilo požadavek, že nabídka musí obsahovat minimálně 50 procent nezpracovaných potravin, což překročilo rámec očekávaný z výběrového řízení jako klasický Wochenmarkt. Soud uznal, že současný formát trhu nevyhovuje zákonným požadavkům, i když mustro konkrétní výše kvóty musí být jasněji vymezena. Městská správa proto zvažuje alternativní právní a organizační možnosti, aby na Rudolfplatz mohl být vypsán nebo realizován udržitelný koncept moderního večerního trhu či obdobného formátu.
KI-Zusammenfassung

Stadtverwaltung wird alternative Möglichkeiten prüfen.

Die aktuelle Betreiberin des Abendmarktes auf dem Rudolfplatz ist mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Sie wollte gerichtlich durchsetzen, dass sie das klassische Wochenmarktangebot reduzieren darf. Anfang des Jahres hatte die Stadt die Ausrichtung eines wöchentlichen Abendmarktes auf dem Rudolfplatz auf Grundlage eines Wochenmarktkonzepts ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Deutsche Marktgilde, ein bundesweit tätiger Marktveranstalter. Ihr Konzept sah ein ausgewogenes Sortiment mit voraussichtlich sechs klassischen Wochenmarktständen mit frischen Lebensmitteln des täglichen Bedarfs vor. Am 30. April 2026 feierte der Markt unter dem Namen "Markt-Treff Rudolfplatz" Premiere.

In der Folge musste jedoch festgestellt werden, dass die Betreiberin ihr Konzept nicht einhalten konnte und das Angebot auf dem Rudolfplatz nicht den Anforderungen eines Wochenmarkts entsprach. Daraufhin erließ die Stadt eine Festsetzung, wonach das Angebot zu mindestens 50 Prozent unverarbeitete Lebensmittel aufweisen müsse. Die Betreiberin klagte gegen diese Festsetzung mit dem Ziel, ein neues Konzept mit einem Warenangebot auf dem Rudolfplatz durchzuführen, das von den im Ausschreibungsverfahren verlangten und von der Gewerbeordnung an einen Wochenmarkt gestellten Anforderungen abweicht. ​Das Gericht stellte im heutigen Termin fest, dass der Markt in seiner aktuellen Form – mit stellenweise keinem oder höchstens einem Frischestand – nicht den gesetzlichen Vorgaben (§ 67 GewO) entsprechen dürfte. Zwar müsse die geforderte Quote konkreter gefasst werden, in der Sache folgte das Gericht jedoch der Auffassung der Stadt.

Die Stadtverwaltung wird alternative rechtliche und organisatorische Möglichkeiten prüfen. Ziel ist es, ein tragfähiges Konzept für einen modernen Abendmarkt oder ein vergleichbares Format an diesem Standort ausschreiben oder umsetzen zu können, damit der Rudolfplatz auch in den Abendstunden ein lebendiger, urbaner Ort der Begegnung bleibt.


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