Glauber: Bayern unterstützt Wildtierhalter – EU-Antragsverfahren für Zulassung von Sikawild läuft an
Der Freistaat Bayern beantragt bei der EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung, um die landwirtschaftliche Sikahaltung in Bayern auch nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist weiter zu ermöglichen. Umweltminister Glauber betont, dass Sikahaltung in Gehegen Tradition hat und ökologische sowie regionale Wertschöpfung verbindet; der Staat bittet die Sikahalter um aktive Mithilfe im Antragsverfahren. Für den Zulassungsantrag werden von interessierten Gehegewildhaltern bestimmte Informationen über ein Online-Formular erfasst; diejenigen ohne Benachrichtigung des Ministeriums wenden sich an die untere Naturschutzbehörde.
Um landwirtschaftliche Sikawildhaltung in Bayern auch zukünftig zu ermöglichen, beantragt die Staatsregierung über den Bund eine Ausnahmegenehmigung bei der EU-Kommission. Sikawild ist von der EU in die Liste der invasiven Arten aufgenommen worden. Die Haltung wird damit nach Ablauf einer Übergangsfrist im August 2027 verboten. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Der Freistaat steht an der Seite der Wildhalter. Die landwirtschaftliche Haltung und Züchtung von Sikawild in Gehegen hat in Bayern Tradition. Diese Haltungsform vereint in besonderer Weise landwirtschaftliche Nutzung, ökologische Pflege und regionale Wertschöpfung. Gerade auf Flächen, die für die konventionelle Landwirtschaft nur eingeschränkt oder gar nicht geeignet sind, ist die Haltung von Gehegewild sinnvoll und nützlich. Die vom Verbot betroffenen Wildhalter stehen vor großen Herausforderungen. Wir wollen, dass die Sikahaltung in Bayern eine Zukunft hat und beantragen dazu bei der EU-Kommission eine Zulassung. Damit der Antrag Erfolg haben kann, brauchen wir die aktive Mithilfe der Sikahalter.“
Für die erforderlichen Angaben im Zulassungsantrag benötigt das Bayerische Umweltministerium von allen an einer Teilnahme am Verfahren interessierten landwirtschaftlichen Gehegewildhaltern mit Sikabeständen bestimmte Informationen. Das Umweltministerium stellt hierfür ein Online-Formular zur Verfügung. Die dem Ministerium bekannten Sikahalter haben bereits einen Zugang zum Online-Formular erhalten. Sikawildhalter, die keine entsprechende Benachrichtigung des Ministeriums erhalten haben, können sich für eine Teilnahme am Verfahren an ihre zuständige untere Naturschutzbehörde wenden.
Seit der Aufnahme des Sikawilds in die Unionsliste der invasiven Arten im vergangenen Sommer gilt für kommerzielle Bestände eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der bestehende Haltungen grundsätzlich noch betrieben werden können. Nach Ablauf einer Übergangsfrist darf Sikawild nur noch dann gehalten werden, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der EU vorliegt.