22.7.2026 14:21

Entscheidung über die Herstellung russischer Brennelemente in Lingen

Deutschland Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Autor nicht angegeben
Das niedersächsische Umweltministerium hat die Genehmigung für die Herstellung russischer Brennelemente in Lingen durch die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Zusammenarbeit mit Rosatom erteilt, verbunden mit Auflagen. Die Entscheidung basiert darauf, dass alle tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind und potenzielle Risiken durch vorgeschriebene Auflagen beherrschbar erscheinen; bei neuen Risiken oder veränderter Sicherheitslage können weitere Auflagen folgen. Das Verfahren wurde in enger Abstimmung zwischen NMU und BMU geführt, das BMU hat ein Rechtsgutachten eingeholt. Gleichzeitig wird der politische Kontext betont: Russland wird durch den völkerrechtlich problematischen Krieg als Gegner gesehen, und EU-weite Nuklearsanktionen werden gefordert, eine solche Sanktion jedoch bislang von den Mitgliedstaaten nicht getragen.
KI-Zusammenfassung

Im Brennelementewerk Lingen sollen künftig in Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom auch Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart gefertigt werden. Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) hat als zuständige Genehmigungsbehörde seine Entscheidung über den atomrechtlichen Antrag der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) veröffentlicht. Die Genehmigung ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Über die Einzelheiten informiert das niedersächsische Umweltministerium in seiner Pressemeldung.

Dazu veröffentlicht das Bundesumweltministerium folgende Information:

Entscheidungen über Genehmigungsanträge ergehen nach Recht und Gesetz. Wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen und wenn Risiken, die im Entscheidungsermessen der Behörde liegen, durch entsprechende Maßnahmen und Auflagen hinreichend begegnet werden kann, ist eine atomrechtliche Genehmigung zu erteilen.

Sollten Erkenntnisse zu neuen Risiken oder einer veränderten nationalen Sicherheitslage gewonnen werden, kann die Genehmigungsbehörde dem Rechnung tragen, zum Beispiel durch weitere Auflagen.

Das niedersächsische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht standen im Zuge der Antragsprüfung in sehr gutem Austausch und haben gleichermaßen Wert auf ein möglichst sorgfältiges Genehmigungsverfahren gelegt. Das Bundesumweltministerium hat zusätzlich ein Rechtsgutachten eingeholt.

Es handelt sich um einen besonderen Fall. Der russische Staatskonzern Rosatom ist in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt in Zeiten, in denen der russische Staat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Europa führt, und die EU - und explizit auch Deutschland - als Gegner begreift.  

Das Bundesumweltministerium hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass es eine Kooperation mit einem russischen Staatskonzern kritisch sieht. Das geeignete Instrument, damit umzugehen, ist jedoch nicht das Atomrecht, sondern es wären EU-weite Sanktionen auch für den Nuklearbereich. Für diese fand sich bislang jedoch keine Mehrheit der Mitgliedstaaten. Daher machen wir uns weiterhin dafür stark, dass es zu EU-Sanktionen gegen Russland im Nuklearbereich kommt.

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/entscheidung-ueber-die-herstellung-russischer-brennelemente-in-lingen