10.6.2026 13:57

TBC: Negativer Befund bei diagnostischer Tötung

Österreich Land Vorarlberg Gerhard Wirth
Die Vorarlberger Landesveterinärabteilung informiert über den aktuellen Stand der Untersuchungen zu den jüngsten Fällen von Rindertuberkulose (TBC): Der Befund der diagnostischen Tötung eines Rindes aus einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Bregenz ist negativ. Bei den Tieren auf der Gemeinschaftsweide zeigte eines eine geringe Reaktion, weshalb die diagnostische Tötung angeordnet wurde; auch hier ist der Befund negativ. Für eine Sperre-Aufhebung sind zwei negative Nachuntersuchungen im Abstand von jeweils zwei Monaten erforderlich; trotz des negativen Befunds besteht derzeit keine unmittelbare Gefährdung der Kontakttiere auf der Gemeinschaftsweide. Darüber hinaus wurden zwei gesperrte Betriebe wieder freigetestet; insgesamt sind fünf Betriebe von TBC-bedingten Sperrmaßnahmen betroffen (zwei in Bregenz, zwei in Dornbirn, einer in Bludenz).
KI-Zusammenfassung

Keine Hinweise auf unmittelbare Gefährdung der Kontakttiere auf der Gemeinschaftsweide

Bregenz (VLK) – Die Landesveterinärabteilung informiert über den aktuellen Stand der Untersuchungen im Zusammenhang mit den jüngsten Fällen von Rindertuberkulose (TBC). Das Ergebnis der diagnostischen Tötung eines Rindes aus einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Bregenz brachte eine erfreuliche Nachricht: Der vorliegende Befund ist negativ. 

Ende Mai wurde bei einer Schlachtkuh eines landwirtschaftlichen Betriebes im Bezirk Bregenz ein TBC-Verdachtsfall festgestellt. Der Betrieb wurde daraufhin umgehend aufgrund des TBC-Verdachts gesperrt. Die Kühe des Betriebes befinden sich auf dem Heimbetrieb. Die Rinder, die bereits vor der Sperre auf eine Gemeinschaftsweide (Vorsäß) verbracht wurden, sind dort isoliert und separat eingezäunt.

Die durchgeführten diagnostischen Untersuchungen (Hauttests) bei den Kühen auf dem Heimbetrieb ergaben negative Ergebnisse. Bei den Rindern auf der Gemeinschaftsweide zeigte ein Tier eine geringgradige Reaktion, weshalb sicherheitshalber die diagnostische Tötung durchgeführt wurde. Der nun vorliegende Befund ist negativ.

Für eine Aufhebung der Sperre sind für den betroffenen Betrieb trotz des negativen Befundes der diagnostischen Tötung entsprechend der Rinder-TBC-Verordnung zwei negative Nachuntersuchungen im Abstand von jeweils zwei Monaten erforderlich. Nach derzeitigem Stand besteht aufgrund des negativen Befundes jedoch keine unmittelbare Gefährdung für die Kontakttiere auf der Gemeinschaftsweide.

Erfreulich ist zudem zu berichten, dass zwischenzeitlich zwei gesperrte Betriebe wieder freigetestet wurden – ein Betrieb im Bezirk Bregenz und ein Betrieb im Bezirk Dornbirn. Unter Berücksichtigung dieser beiden aufgehobenen Sperren sowie des neu hinzugekommenen gesperrten Betriebes sind aktuell insgesamt fünf Betriebe von TBC-bedingten Sperrmaßnahmen betroffen. Davon befinden sich zwei Betriebe im Bezirk Bregenz, zwei Betriebe im Bezirk Dornbirn und ein Betrieb im Bezirk Bludenz.


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