3.6.2026 13:52

Krypto-Angebote: FMA empfiehlt Prüfung der Anbieterzulassung

Österreich Finanzmarktaufsicht Österreich Boris Gröndahl
KI-Zusammenfassung

Kryptowerte sind vor allem bei jungen Anleger:innen kein Nischenthema mehr. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Unternehmen zum Beispiel Kauf, Verkauf und Verwahrung anbieten dürfen und welche Anforderungen sie dafür erfüllen müssen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) erläutert in der aktuellen Ausgabe der Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“, woran man lizensierte Anbieter erkennt und wie man deren Zulassung überprüfen kann.

Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) gilt seit 2025 erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. In Österreich hat die FMA bis Ende 2025 acht Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP – Crypto Asset Service Provider) zugelassen, mittlerweile sind es neun. Sieben dieser Anbieter nutzten bereits den EU-Pass für grenzüberschreitende Tätigkeiten. Die von österreichischen CASPs verwahrten Kryptowerte beliefen sich Ende 2025 auf mehr als 4,4 Milliarden Euro, rund eine Millionen Nutzer:innen haben im Jahr 2025 mindestens einmal gehandelt. Zusätzlich können aktuell 93 europäische CASPs ihre Dienste in Österreich anbieten.

Die Zulassung – in Österreich durch die FMA – stellt sicher, dass Anbieter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit umfassend geprüft werden – unter anderem hinsichtlich ihrer Organisation, finanziellen Ausstattung, IT-Sicherheit und Unternehmensführung. Lizenzierte CASPs müssen laufend gesetzliche Anforderungen erfüllen, etwa zur sicheren und getrennten Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten, zum Risikomanagement sowie zur transparenten Information ihrer Kundschaft.

„Reden wir über Geld“ greift auch das Thema Kryptobetrug auf. Betrügerische Anbieter erwecken häufig einen professionellen Eindruck und sind zuweilen nur schwer von seriösen Angeboten zu unterscheiden. Die FMA erläutert, wie die Zulassung eines Anbieters überprüft werden kann und welche Unterschiede zwischen regulierten Anbietern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und Anbietern aus Drittländern bestehen.

Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ kann wie alle bisherigen Ausgaben auf der Website https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/ abgerufen werden. „Reden wir über Geld“ ist auch auf Instagram unter @redenwiruebergeld vertreten. Informationen zur Zulassung von Anbietern finden Verbraucher:innen in der FMA-Unternehmensdatenbank.

Rückfragehinweis für Journalist:innen: 

Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher) 

+43 1 24959-6010 

+43 676 8824 9995 

E-Mail: [email protected]


https://www.fma.gv.at/krypto-angebote-fma-empfiehlt-pruefung-der-anbieterzulassung

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Finanzmarktaufsicht Österreich
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