21.5.2026 20:46

Forderung nach einem „Handwerk mit Zukunft“ debattiert

Deutschland Deutscher Bundestag Autor nicht angegeben
KI-Zusammenfassung

„Für ein Handwerk mit Zukunft“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dn der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern“ (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie und Wirtschaft vorlag (21/4113(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Antragsteller stimmten dafür. CDU/CSU, AfD und SPD votierten gegen den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.

Überwiesener Antrag der Grünen zum Handwerk

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert „verlässliche Rahmenbedingungen“ für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Sie seien Rückgrat „unseres Wirtschaftsstandorts“ und unverzichtbare Akteure für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran, schreiben die Abgeordneten in ihrem entsprechenden Antrag. 

Die Parlamentarier fordern eine sofortige und dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß. Bürokratie sei „spürbar abzubauen“ und dafür „das bewährte Instrument der Praxis-Checks“, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten. Um den Betrieben mehr Liquidität und Planungssicherheit zu geben, solle die Ist-Versteuerungsgrenze auf zwei Millionen Euro angehoben werden, „um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, heißt es in dem Antrag.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die notwendigen Grundlagen für „erfolgreiche Unternehmen zu schaffen und dabei den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht aus den Augen zu verlieren. Der deutsche Wirtschaftsstandort habe in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. „Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert“, heißt es in dem Antrag. Deswegen sollte die Bundesregierung diesen Pfad weitergehen und „nicht in den Rückwärtsgang schalten“. Beispielsweise sei beim Sondervermögen „ein schwerer Fehler“ gemacht worden, das Geld „nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden“. Damit verpuffe der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibe.

Vielmehr gelte es nun dafür zu sorgen, den „Innovationsstandort“ Deutschland zu stärken. Dazu müssten die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele eingehalten werden, „um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“. Außerdem sah der Antrag eine „aktive Industriepolitik“ vor, und zwar in der Beschleunigung der Elektrifizierung „für ein künftiges Stromzeitalter, und um Strom bezahlbar zu machen“. Dafür sollte ein Brückenstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) für energieintensive Industrie eingeführt und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.

Zudem sprachen sich die Antragsteller für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft aus. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssten „zügig starten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, sich für eine „zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte“ einzusetzen. Dazu sei eine „neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz“ zu gründen. Um die Standortbedingungen attraktiver zu machen, forderten die Grünen, durch die Reform der Schuldenbremse eine Investitionsklausel zu schaffen, um so zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen. (nki/hau/21.05.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-handwerk-1174754