Bundesregierung treibt bedarfsgerechten und kosteneffizienten Ausbau der Übertragungsnetze voran
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen, um einen bedarfsgerechten und kosteneffizienten Ausbau der Übertragungsnetze voranzutreiben. Ziel ist Planungssicherheit, ein sicherer Netzbetrieb und durch Interkonnektoren zu Nachbarstaaten eine bessere Integration des deutschen Stromnetzes in Europa. Reiche betont 45 neue Netzausbauvorhaben – 39 Wechselstrom, drei Verbindungsleitungen zu Dänemark, Großbritannien und der Schweiz, zwei Gleichstromvorhaben sowie eine Offshore-Anbindungsleitung – deren Notwendigkeit von der Bundesnetzagentur bestätigt wurde und die auch im Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber von März 2026 enthalten sind; zudem soll die Kosteneffizienz durch Freileitungen gegenüber Erdkabeln steigen, wodurch nach Inbetriebnahme die Verbraucher durch geringere Kosten im Netzengpassmanagement entlastet werden.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen.
Dadurch soll Planungssicherheit geschaffen, ein sicherer Netzbetrieb ermöglicht und durch Interkonnektoren zu Nachbarstaaten die Integration des deutschen in das europäische Stromnetz verbessert werden.
Bundesministerin Katherina Reiche: „Heute setzen wir neue Impulse für den Netzausbau in Deutschland. Mit den 45 neuen Stromleitungsvorhaben setzen wir die Energiewende konsequent fort. Gleichzeitig legen wir den Grundstein für den weiteren kosteneffizienten Ausbau der Stromnetze, indem wir die neuen Stromautobahnen wieder als Freileitung realisieren. Beides bedeutet Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn langfristig senken wir damit die Netzentgelte.“
Um die Voraussetzungen für einen beschleunigten, bedarfsgerechten und kosteneffizienten Ausbau des Übertragungsnetzes zu schaffen, werden 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Die Notwendigkeit dieser Vorhaben hatte die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045 bestätigt. Sie sind auch im aktuellen Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber von März 2026 enthalten. Der Entwurf enthält 39 Wechselstromvorhaben, drei Verbindungsleitungen zu Nachbarstaaten (Dänemark, Großbritannien und die Schweiz), zwei Gleichstromvorhaben sowie eine Offshore-Anbindungsleitung.
Zudem soll die Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem verbessert werden. Eine Kostensenkung kann insbesondere durch die Realisierung von neuen Gleichstromvorhaben als Freileitung erreicht werden, da diese im Vergleich zu Erdkabeln günstiger sind.
Sobald die Stromleitungen in Betrieb sind, werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch geringere Kosten für das Netzengpassmanagement belastet. Diese fallen derzeit an, weil die Einspeisung von Anlagen in Bereichen mit begrenzter Netzkapazität reduziert, während in anderen Regionen zusätzliche Erzeugung aktiviert wird (sog. Redispatch).
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
BMWE | Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (PDF, 296 KB)
Weitere Informationen zum Netzausbau finden Sie unter www.netzausbau.de.