23.4.2026 18:47

Antrag zur Correctiv-Berichterstattung abgelehnt

Deutschland Deutscher Bundestag Autor nicht angegeben
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach halbstündiger Aussprache den AfD-Antrag zur Einstellung der Förderung der Correctiv gGmbH und zur Prüfung entsprechender Auswirkungen abgelehnt. Dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 in einer Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen Correctiv gGmbH, wonach zwei Artikel über das sogenannte Pottsdamer Treffen unwahr seien; das Gericht untersagte drei Aussagen, darunter die Behauptung eines „Masterplans“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern und zur Unterwanderung von Art. 3, 16 und 21 des GG. Die AfD sah darin den Kern öffentlicher Meinungsbildung betroffen und forderte ferner, zu prüfen, ob bundeseigene oder geförderte Einrichtungen entsprechende Darstellungen übernommen haben, sowie Maßnahmen, um deren Verbreitung künftig zu verhindern.
KI-Zusammenfassung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ (21/5488) abgelehnt. Dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. Hintergrund des Antrags ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach eine Aussage der Rechercheplattform Correctiv im Zusammenhang mit einem Treffen von AfD-Abgeordneten in Potsdam im November 2023 unwahr sei.

Die AfD forderte in ihrem Antrag, „jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen“. Zur Begründung verwies die Fraktion auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 über eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Artikel über das sogenannte „Potsdamer Treffen“. Das Gericht untersagte darin drei Aussagen über das Treffen, darunter die Formulierung: „Es bleiben zurück: [...] Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“

Das Urteil betreffe „nicht lediglich eine untergeordnete presseethische oder presserechtliche Einzelfrage“, sondern berühre „den Kern öffentlicher Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und „auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland“ ausgelöst.

Vor diesem Hintergrund forderte die Fraktion neben dem Förderstopp auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen entsprechende Behauptungen übernommen oder verbreitet haben. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass solche Darstellungen künftig nicht weiterverbreitet werden. (scr/ste/23.04.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-correctiv-1166790