25.3.2026 12:14

Ein neues Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten beschlossen

Deutschland Bundesministerium der Justiz Autor nicht angegeben
KI-Zusammenfassung

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein neues Recht auf Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.

Er sieht weitere Neuerungen vor, mit denen nachhaltiger Konsum gefördert und Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen Anreiz erhalten, sich bei einem defekten Produkt für eine Reparatur zu entscheiden, wenn sie auch eine Neulieferung verlangen könnten: Ihr Recht auf Mangelgewährleistung soll sich bei einer Entscheidung für eine Reparatur von zwei auf drei Jahre verlängern. Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar: Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl bei dieser Art von Produkt eine Reparierbarkeit üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel – und die Käuferin oder der Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen. Der Gesetzentwurf geht auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zurück.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Statt einer Wegwerf-Kultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens. Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Egal ob Smartphone, Waschmaschine oder Kühlschrank: Hersteller sollen bei bestimmten Produktgruppen künftig verpflichtet sein, Reparaturen vorzunehmen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen außerdem einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Das stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher – und führt zu mehr Nachhaltigkeit.“

Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt 1:1 die vollharmonisierende EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie um. Die Vorgaben der Richtlinie sind bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

Den Gesetzentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.


https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0325_Recht_auf_Reparatur.html