22.10.2026 14:43

Gleichstellungsbeauftragte beendet ihre Tätigkeit

Německo Stadt Dresden Autor neuveden
Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Alexandra-Katrin Stanislaw-Kemenah, beendet ihre Tätigkeit und befindet sich bis 31. Januar 2027 in Pflegeauszeit; sie kehrt danach nicht ins Amt zurück. Derzeit übernimmt Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren, interimistisch die Aufgaben und die Leitung des Büros, fokusiert auf Qualifizierung, transparente Antragsbewertung, Gleichstellungsarbeit sowie Prüfung des Gleichstellungsaktionsplanes und -berichts. Die Stelle wird zeitnah neu ausgeschrieben; Stanislaw-Kemenah war seit 2012 Gleichstellungsbeauftragte und bleibt Angestellte der Stadt.
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Die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Alexandra-Katrin Stanislaw-Kemenah, befindet sich bis zum 31. Januar 2027 in einer Pflegeauszeit. Sie hat dem Oberbürgermeister nun mitgeteilt, dass Sie danach nicht in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zurückkehren wird.

 
„Für ihre engagierte und wichtige Arbeit danke ich Frau Stanislaw-Kemenah herzlich. Ihr stetiges Engagement für Gleichstellung machte viele Fortschritte möglich, auch wenn weiterhin Herausforderungen bestehen – für Frauen ebenso wie für Männer. Mit ihrer Beratung, Ihrer Aufklärungsarbeit und der Unterstützung konkreter Projekte hat Sie dazu beigetragen, Benachteiligungen abzubauen und gleiche Verwirklichungschancen zu stärken. Ihr Einsatz für eine gerechtere Gesellschaft verdient große Anerkennung.“
Oberbürgermeister Dirk Hilbert

Derzeit übernimmt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren, Manuela Scharf, die Aufgaben und die Leitung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten. Im Mittelpunkt stehen dabei neben der Qualifizierung der Förderung im Hinblick auf die fachliche, transparente Bewertung von Anträgen und fördertechnischer Rahmenbedingungen auch die Überprüfung der Arbeit am Gleichstellungsaktionsplan und Gleichstellungsbericht innerhalb der Stadtverwaltung. Gleichzeitig stellen sich die Büros aller Beauftragten der Herausforderung optimierter Ressourcen und intensivieren ihre Zusammenarbeit.

Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah arbeitet seit November 2011 für die Landeshauptstadt Dresden. Seit 1. Januar 2012 war sie Gleichstellungsbeauftragte. Sie bleibt weiterhin Angestellte der Stadt. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird zeitnah neu ausgeschrieben.

In Sachsen beruht die Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter auf § 64 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO). Danach bestellen Gemeinden und Landkreise eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten. Die Person wirkt auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern hin und ist bei Vorhaben, die ihren Aufgabenbereich betreffen, zu beteiligen. Einzelheiten können kommunale Regelungen ergänzen. Der übergeordnete Verfassungsauftrag ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 8 der Sächsischen Verfassung.

Die Aufgaben bestehen zum Beispiel in der Beratung und Kontrolle von Ämtern zu gleichstellungsrelevanten Aufgaben, in einer engen Zusammenarbeit mit den Fraktionen des Stadtrates, in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, in der Unterstützung von thematisch einschlägigen Projekten und in der Offenlegung gesellschaftlicher Benachteiligungen von Frauen und Männern.

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Stadt Dresden
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