2.10.2026 09:41

DAV-Depesche Nr. 39/26

Německo Deutscher Anwaltverein Autor neuveden
DAV Depesche Nr. 39/26 shrnuje, že Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten byl prodloužen do 31. prosince 2027, čímž je pokračování kolektivních advokátních účtů alespoň na rok 2027 zajištěno a riziko krátkodobých výpovědí se dále snižuje; DAV bude jednat s odpovědnými aktéry, aby byl status pevně udržen. Dále text upozorňuje na rizika spojená s KI v právní praxi a na právně-politické souvislosti kolem automatizovaného zpracování dat, na témata mandátů a etiky, vzhledem k návrhům zákonů a veřejných diskuzích. Součástí je také oznámení o Associate Summit DAV a Frankfurter Anwaltverein 27. října 2026 v Frankfurtu, který se zaměří na témata „billable hour“ a vliv KI na praxi advokátů, a shrnutí mediálního pokrytí.
AI shrnutí

Themen u. a.: Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis Ende 2027 verlängert!, Grenzen von KI: KI-Prozessvortrag als anwaltliche Pflichtverletzung, „Die automatisierte Auswertung ist ein Gamechanger“.

Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis Ende 2027 verlängert!

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen die Meldepflichten in Bezug auf anwaltliche Sammelanderkonten nochmals bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Dies ist ein wichtiger Schritt und zeigt den Erfolg der beharrlichen Bemühungen des DAV, die Sammelanderkonten in Abstimmung mit allen anderen Beteiligten zu erhalten. Das Fortbestehen der Sammelanderkonten ist nun zumindest für 2027 gesichert und das Risiko kurzfristiger Kündigungen kann auch weiterhin abgewendet werden. Der DAV führt weiter Gespräche mit den Entscheidungsträgern, um den Fortbestand der Sammelanderkonten zu garantieren. Zur Pressemitteilung – siehe auch in der Presseschau.

Grenzen von KI: KI-Prozessvortrag als anwaltliche Pflichtverletzung

Generative Sprachmodelle schaffen in Kanzleien neue Risiken – samt erfundener Urteile und Fundstellen. Bettina Reinert, Referentin bei der Allianz Versicherungs-AG, beleuchtet die berufsrechtlichen Folgen, mögliche Mandantenansprüche und Grenzen des Versicherungsschutzes.

„Die automatisierte Auswertung ist ein Gamechanger“

„Sicherheitspaket 2.0“ durch erweiterte polizeiliche Ermittlungsbefugnisse? Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent, berichtet von der Anhörung des Innenausschusses zur biometrischen Foto-Fahndung und zur automatisierten Datenauswertung. Der DAV kritisierte die Gesetzentwürfe, vor allem den unbestimmten weiten Anwendungsbereich.

Wir dürfen das

Auf kontroverse Äußerungen folgt immer häufiger der Ruf nach Sanktion, Ausschluss oder Verbot. Özge Inan, Journalistin und Autorin, plädiert dafür, als freiheitliche Gesellschaft Konflikte wieder stärker miteinander statt durch Strafandrohungen auszuhandeln.

Mandatsniederlegung: Als Anwalt verlegen

Bis dass der Tod uns scheidet. Das versprach ein Ehemann seiner Frau; allerdings nur privat. Als ihr Prozessbevollmächtigter legte er kurz vor der mündlichen Verhandlung das Mandat nieder. Was daraufhin geschah und ob das zulässig war, musste der BFH entscheiden.

Stellungnahme zum Public Procurement Act der Europäischen Kommission

Der Ausschuss Vergaberecht im DAV lehnt eine Neuregelung des europäischen Vergaberechts in der Form einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung ab. Eine solche Regelung widerspricht nach Auffassung des DAV dem Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5 Abs. 1 S. 2 EUV). Zudem ist der Erlass einer EU-Verordnung, die eine erhebliche Bürokratisierung von Vergabeverfahren nach sich ziehen würde, für das Erreichen der unionsweiten Öffnung der staatlichen Beschaffungsmärkte nicht erforderlich. Zur vollständigen Stellungnahme.

Associate Summit von DAV und Frankfurter Anwaltverein am 27. Oktober 2026 in Frankfurt/Main

Das Format der Associate Summits, welches sich speziell an angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie auch an Syndici richtet, findet seine Fortsetzung in Frankfurt/Main. Es geht um „billable hour“ angesichts der fortschreitenden KI-Verwendung. Es folgt eine Paneldiskussion mit Erfahrungsberichten von Associates über die Einbindung von KI-Anwendungen in der täglichen Praxis. Zudem: Verändert sich das Anforderungs- und Tätigkeitsprofil von Associates und Syndici durch Legal Tech? Im Anschluss gibt es bei Drinks und Canapés Gelegenheit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Informationen und Anmeldung hier.

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 518 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

„Das Fortbestehen der Sammelanderkonten ist nun zumindest für 2027 gesichert und das Risiko kurzfristiger Kündigungen kann auch weiterhin abgewendet werden“, so der DAV. Die nun erfolgte Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses durch das BMF verschafft der Anwaltschaft also nur ein vorläufiges Aufatmen, wie LTO ausführt. Dennoch, so der DAV, sei die Verlängerung ein wichtiger Schritt und zeige im Übrigen den Erfolg der beharrlichen Bemühungen des Verbands, die Sammelanderkonten in Abstimmung mit allen anderen Beteiligten zu erhalten. Der DAV kündigte an, weitere Gespräche mit den Entscheidungsträgern zu führen, um den Fortbestand der Sammelanderkonten zu gewährleisten. Auch Beck-aktuell berichtet. Siehe auch erster Beitrag der Depesche.

Die Sendung „mehr/wert“ des Bayerischen Rundfunks beschäftigt sich mit der Situation von Rechtssuchenden im Sozialrecht und greift hierzu auch auf Einschätzungen des DAV zurück: Es werde immer schwerer, einen Sozialrechtsanwalt zu finden, so der DAV. Dies habe auch finanzielle Gründe: Die Anwaltsgebühren im Sozialrecht seien grundsätzlich zu niedrig und reichten oft nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten. Aus anwaltlicher Sicht seien dann Mandanten attraktiver, die eine individuelle Honorarvereinbarung zahlen können. Den Beitrag gibt es auch zum Nachlesen.

Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, gibt für die WELT (Abo) eine Einschätzung zu einem Gesetzentwurf ab, der u. a. die Möglichkeit enthält, bei Verurteilung wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Problematisch sei insbesondere die pauschale Anknüpfung an den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Paragraf erfasse „sehr unterschiedliche Fallgestaltungen und Unrechtsgehalte“, so Pinar. „Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr besagt für sich genommen noch nicht, dass die konkrete Tat die demokratische Grundordnung in einer Weise berührt, die den Ausschluss von politischer Teilhabe rechtfertigt.“

Im Zuge der Geheimdienstreform warnt der DAV vor einer Aushöhlung des Mandatsgeheimnisses, wie Beck-aktuell berichtet. Der Deutsche Anwaltverein sieht diese Garantie durch die geplante Nachrichtendienstreform in Gefahr und rügt niedrige Eingriffsschwellen und fehlende Kontrollen. Auch das Solinger Tageblatt (via RND/dpa) greift das Thema auf: Der DAV lobt ausdrücklich, dass es insgesamt beim Schutz des engsten persönlichen Lebensbereichs eines Menschen Fortschritte geben soll. Zugleich bedeuten die geplanten Regelungen im BND-Gesetz aus Sicht des DAV eine Schwächung des Schutzes anwaltlicher Kommunikation. „Auch der Einsatz von Staatstrojanern ist zu kritisieren“, insbesondere wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen seien.

Die Freie Presse (Abo) berichtet über eine geplante Petition des Zwickauer Anwaltvereins, um eine mögliche Schließung des Arbeitsgerichts Zwickau bzw. eine Zusammenlegung mit Chemnitz zu verhindern.

https://anwaltverein.de/newsroom/dav-depesche-nr-39-26

Autor
Společnost / Organizace
Deutscher Anwaltverein
Sdílet