27.7.2026 13:07

Bayerns Arbeitsministerin informiert über Rahmenbedingungen für Ferienjobs – Arbeit

Německo Bayerische Staatsregierung Autor neuveden
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont die Bedeutung der Ferienjobs für persönliche und berufliche Entwicklung junger Menschen und deren Chancen auf einen Einblick in verschiedene Berufe. Das Jugendschutzgesetz legt klare Rahmenbedingungen fest: Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten (längere Zeiten nach neun Schuljahren), maximal acht Stunden pro Tag und Arbeiten zwischen 6 und 20 Uhr (bis 22 Uhr für Über 16-Jährige in Gaststätten). Für 13- und 14-Jährige gelten strenge Einschränkungen mit leichten Tätigkeiten bis zu zwei Stunden täglich, während gefährliche Arbeiten tabu sind. Nur in sicherem Umfeld können Jugendliche ihre Potenziale entfalten und gute Kooperationen zwischen Jugendlichen und Unternehmen entstehen.
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Die Sommerferien stehen an: Auch dieses Jahr arbeiten viele Schülerinnen und Schülern für ein paar Wochen, um sich zusätzliches Taschengeld zu verdienen. Die Bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf ist von der Bedeutung der Ferienjobs für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung überzeugt: „Ein Ferienjob bringt unseren Jugendlichen nicht nur zusätzliches Taschengeld, sondern ermöglicht es ihnen, in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern und wertvolle Einblicke in den Arbeitsalltag zu gewinnen. Ferienjobs sind häufig Türöffner. Sie erweitern Kompetenzen, liefern erste Erfahrungen, unterstützen bei der beruflichen Orientierung und ermöglichen Unternehmen in Bayern frühe Kontakte zu den Fachkräften von morgen.“

Das Jugendschutzgesetz legt die Rahmenbedingungen für Ferienjobs fest: Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten. Wer nach neun Jahren nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist, darf auch länger als vier Wochen arbeiten. Pro Tag dürfen die Jugendlichen höchstens acht Stunden beschäftigt sein, die Tätigkeit muss im Zeitfenster zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden. Über 16-Jährige, die in Gaststätten arbeiten, dürfen bis 22 Uhr tätig sein.

Für 13- und 14-Jährige gelten strengere Regeln: Ganzjährig zulässig sind nur leichte Freizeitjobs, wie z. B. Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben, mit bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr. Gefährliche Tätigkeiten wie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind grundsätzlich für alle Minderjährigen tabu, mit wenigen Ausnahmen auch das Arbeiten an Wochenenden.

Scharf erklärt weiter: „Nur in einem sicheren Arbeitsumfeld können junge Menschen ihre Potentiale entfalten und Entscheidungen für die Zukunft treffen.“ Sie ist sich sicher: „Wenn die Regelungen beachtet werden, können die Sommerferien von Jugendlichen und Unternehmen gleichermaßen gut genutzt werden.“

Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz finden Sie auf der Seite der Bayerischen Gewerbeaufsicht.


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