9.6.2026 12:57

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9. Juni 2026

Německo Bayerische Staatsregierung Autor neuveden
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1. Bayerisches Bauturbo-Gesetz.

2. Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

1. Bayerisches Bauturbo-Gesetz

Weniger Bürokratie, größere Flexibilität, mehr Wohnraum: dafür zündet die Staatsregierung den Bauturbo! Mit dem neuen Artikel 4 wird das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau prominent in der Bayerischen Bauordnung verankert – sowohl im Neu- als auch im Aus- bzw. Umbau.

Bisher gab es teilweise Probleme, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entsprochen hat. Oft mussten Abweichungen im Einzelfall beantragt und genehmigt werden. Der Bauturbo bündelt nun bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand in einem neuen eigenen Abschnitt „Umbau“. Dies erleichtert den Umbau zu Wohnzwecken deutlich. Denn nach einer vereinfachten Aufstockung, die bereits seit 2025 gilt, wird nun auch der Umbau im Gebäude selbst umfasst. Damit entsteht mehr Spielraum: Einzelfallentscheidungen sind nicht mehr nötig, dadurch entfallen separate Anträge und Bürokratie. Bestehende Bauteile können bleiben, wie sie sind.

Und auch für neue Bauteile gilt: Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Diese Erleichterungen gelten konkret beim Brandschutz, beim Schall- und Wärmeschutz und bei vorgeschriebenen Höhen von Aufenthaltsräumen.

Beispiele für Erleichterungen:

• Wohnungen in Bürogebäuden
• Schallschutz im Altbau
• Schaffung 3. Wohnung in Zweifamilienhaus.

Damit wird auch der Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, gefasst unter Vorsitz und auf Initiative von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, in Landesrecht umgesetzt.

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2. Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Bis 2035 fehlen in Bayern laut Prognosen bis zu 400.000 Arbeitskräfte, trotz der angespannten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Es müssen daher alle verfügbaren Arbeitskraftpotenziale gehoben werden. Eine zentrale Rolle hierfür spielt die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Was an Qualifikation vorhanden ist, soll für den Arbeitsmarkt auch nutzbar gemacht werden.

Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) legt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die im Freistaat Bayern landesrechtlich geregelten Berufe fest. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs und einer europarechtskonformen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist eine Anpassung des BayBQFG erforderlich.

Heute hat der Ministerrat eine entsprechende Gesetzesänderung gebilligt und somit den Grundstein für weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und mehr Rechtssicherheit für Antragstellende und Behörden gelegt. Im nächsten Schritt wird die Verbändeanhörung durchgeführt, bevor das Gesetz dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird.

Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem der Anwendungsbereich des BayBQFG erweitert.

• Bisher mussten Antragsteller nachweisen, dass sie in Bayern eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Tätigkeit ausüben wollen. Künftig können internationale Fachkräfte mit anerkannter Berufsqualifikation auch in anderen qualifizierten Beschäftigungen eingesetzt werden. Das schafft mehr Flexibilität für Unternehmen und erleichtert die Fachkräftegewinnung.

• Mit der neuen Gesetzeslage sollen im Verfahren der Berufsanerkennung grundsätzlich englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden. Übersetzungen ins Deutsche werden nur noch in Ausnahmefällen benötigt.

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