Gesetzgeberisches Ziel erreicht: Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften deutlich gestiegen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Abschlussbericht zur „Evaluation der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif“ in der Langzeitpflege veröffentlicht. Die Auswertung zeigt, dass die Löhne der Pflege- und Betreuungskräfte seit Einführung der Regelungen deutlich gestiegen sind. Damit wurde das gesetzgeberische Ziel der Regelungen erreicht.
Die Lohnentwicklung fiel stärker aus als beim Pflegemindestlohn und stärker als der Reallohn aller Ausbildungsberufe. Die Vergütung entspricht inzwischen weitgehend den Löhnen in der Krankenhauspflege.
Der Bericht weist zugleich darauf hin, dass die Entwicklung zu höheren Kosten für Pflegeleistungen beigetragen hat. Dadurch sind unter anderem die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter gestiegen. Zudem ist die Umsetzung der Regelungen mit erheblichem bürokratischem Aufwand für Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen verbunden.
Die Evaluatoren schlagen verschiedene Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit den Regelungen vor. Auf Grundlage der Vorschläge sieht der Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vor, die Regelungen vorübergehend auszusetzen und die weitere Lohnentwicklung im Rahmen eines Monitorings zu beobachten. Ziel ist es zu prüfen, ob sich die Löhne in der Pflege auch ohne entsprechende gesetzgeberische Vorgaben weiterhin angemessen entwickeln.
Der Abschlussbericht steht als Download zur Verfügung.