Das gilt für Hunde im Spinelli-Park
Im Spinelli-Park gilt uneingeschränkte Leinenpflicht: Alle Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Der Park umfasst vier umzäunte Artenschutz-Zonen; drei kleine Zonen dürfen nicht betreten werden, in der großen Zone dürfen Menschen und Hunde auf den Wegen bleiben. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Stadt will in den drei kleinen Zonen Hinweisschilder anbringen und die Tore verschließen, denn Artenschutz hat Vorrang vor Erholung; NABU betont, dass während Vogelzug und Brutzeit viele Arten empfindlich reagieren und nicht gestört werden sollten, was durch eine Beobachtung eines Steinschmätzer-Paares im Spinelli unterstrichen wird.
Bei der Stadtverwaltung Mannheim gehen immer wieder Meldungen ein, dass Hunde im Spinelli-Park frei laufen – sogar in den umzäunten Bereichen. Diese Bereiche sind Schutzräume für seltene Tier- und Pflanzenarten.
Daher gilt:
1. Im gesamten Spinelli-Park müssen Hunde an der kurzen Leine geführt werden. Das gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Jagdtrieb oder wie gut der Hund auf die Hundehalter hört.
2. Im Spinelli-Park gibt es vier umzäunte Artenschutz-Zonen. Durch die drei kleinen Artenschutz-Zonen führen keine Wege, sie dürfen nicht betreten werden.
3. Durch die große Artenschutz-Zone führen Wege. Menschen und Hunde (an der kurzen Leine) dürfen sie betreten, müssen aber auf den Wegen bleiben.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße von bis zu 1.000 €. Hier die gesamte Parksatzung.
Sorge um bedrohte Tierarten
Anna Maier vom Naturschutzbund Mannheim (NABU) und Naturschutzwartin für den Spinelli-Park berichtet: „An einem Samstag Ende April haben wir auf Spinelli ein Steinschmätzer-Paar beobachtet – eine gefährdete Vogelart. Sehr wahrscheinlich handelte es sich um ziehende Vögel. Das ist erfreulich, denn es zeigt, dass die Fläche inzwischen besser von seltenen Arten angenommen wird. Am nächsten Tag liefen genau in diesem Bereich Hunde frei herum. Gerade während des Vogelzugs und der Brutzeit reagieren viele Arten empfindlich und sollten deshalb nicht gestört werden.“
Stadt bringt Hinweisschilder und Schlösser an
Die drei kleineren umzäunten Artenschutz-Zonen auf Spinelli befinden sich am Naturgarten und südlich der U-Halle. Sie werden offenbar häufig als Trainingswiesen für Hunde benutzt. Die Stadt Mannheim wird dort Hinweisschilder anbringen und die Tore mit Schlössern verschließen. Die große Artenschutz-Zone ist ebenfalls umzäunt, aber man darf sie betreten. Allerdings muss man auf den Wegen bleiben.
Artenschutz hat Vorrang vor Erholung
Der Spinelli-Park ist ein ganz besonderer Lebensraum. Hier finden seltene Tier- und Pflanzenarten genau die Bedingungen, die sie zum Leben brauchen – zum Beispiel die Haubenlerche. Dieser Vogel ist vom Aussterben bedroht, in Mannheim ist er nur noch selten zu sehen. Die Stadt Mannheim ist dazu verpflichtet, auf Spinelli bestimmte gefährdete Tierarten zu schützen. Wenn das nicht gelingt, kann das Regierungspräsidium Karlsruhe anordnen, dass die große Artenschutz-Zone für Besucherinnen und Besucher geschlossen wird. Denn in erster Linie ist diese Fläche für den Artenschutz da. Deshalb sind Hunde an der kurzen Leine zu führen und die Wege dürfen nicht verlassen werden.
Hundewiesen in Mannheim
In Mannheim gibt es vier Hunde-Auslaufwiesen:
1. Vogelstang/Wallstadt: bei der Straßenbahn-Haltestelle „Kiesäcker“
2. Schwetzingerstadt/Oststadt: Reichskanzler-Müller-Straße, auf Höhe der Traitteurstraße
3. Neckarstadt-West: Herzogenriedstraße, bei der Sportanlage
4. Rheinau: Karlsruher Straße
https://www.mannheim.de/de/nachrichten/das-gilt-fuer-hunde-im-spinelli-park