5.11.2026 22:23

Antrag fordert Nutzung digitaler Potentiale

Německo Deutscher Bundestag Autor neuveden
Der Bundestag debattierte am 5. November 2026 erstmals einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Digitalisierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und überwies ihn anschließend an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Koalitionsfraktionen fordern, digitale Infrastruktur sowie Wissens- und Kapazitätsvermittlung stärker zu fördern und, wo möglich, der öffentlichen Hand in Deutschland Ansprüche auf die Nachnutzung geförderter Erfindungen und Software einzuräumen. Zudem soll die Bundesregierung verantwortungsvolle digitale Technologien und faire Rechtsrahmen unterstützen, die digitale Souveränität der Partnerländer stärken und Projekte etwa für Umweltmonitoring und Abfallmanagement fördern.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2026, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Digitalisierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ (21/8912(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen einen Fokus auf digitale Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit wie den Ausbau digitaler Infrastruktur und digitale Wissens- und Kapazitätsvermittlung legen. Die Antragsteller machen sich dafür stark, dass auch Deutschland von geförderten Digitalprojekten nachhaltig profitiert. Dazu solle, wo immer möglich, ein angemessener Anspruch auf Nachnutzung von Erfindungen und Software für die öffentliche Hand in Deutschland in die Förderbestimmungen mit aufgenommen werden. Auch solle sich die Bundesregierung für eine verantwortungsvolle Entwicklung, Implementierung und Nutzung von digitalen Technologien und die Schaffung fairer rechtlicher Rahmenbedingungen einsetzen.

Digitalisierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit besitzt nach Ansicht der beiden Fraktionen „enorme Potenziale für soziale Teilhabe, regionale Wertschöpfung und bleibende Entwicklungserfolge, die bisher nur unvollständig ausgeschöpft werden“. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit könne außerdem dazu beitragen, Partnerländer in ihrer digitalen Souveränität zu stärken und sie vor Abhängigkeiten von autoritären oder monopolistischen Digitalmodellen zu schützen. Zugleich erschließe digitale Entwicklungszusammenarbeit auch für europäische und deutsche Technologieanbieter, Softwareunternehmen und digitale Dienstleister neue Märkte.

Positiv heben die Antragsteller den bereits erfolgten Aufbau von Lernplattformen und KI-Initiativen hervor. Dabei sollte die Bundesregierung unter anderem Projekte fördern, die digitale Technologien zur Unterstützung von Umweltzielen in Partnerländern einsetzen – zum Beispiel für Ressourcenmonitoring oder Abfallmanagement. (joh/hau/05.11.2026)



https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-de-digitale-potentiale-1225104