15.10.2026 17:48

Verbesserungen konsequent umsetzen

Německo Bundesverband der Energie - und Wasserwirtschaft Autor neuveden
Verbesserungen beim Brennstoffemissionshandel werden konsequent umgesetzt: Der Bundestag hat den Referentenentwurf in Richtung stabilerer Planung angepasst, unter anderem durch Beibehaltung der Zertifikate im Auktionsvolumen, Begrenzung der Maximalgebotsmenge und Lieferung ausschließlich auf Compliance-Konten. Zudem sinken die Überschuss- und Nachkaufpreise 2027 gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Euro, um Liquiditätsprobleme kleinerer und mittlerer Unternehmen zu mildern. Kritisiert wird, dass weiter Klärung nötig ist, damit sich kein marktbasierter Durchschnittspreis bildet, und dass weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Liquiditätsbelastungen und Prüfung alternativer Sicherheitsleistungen zeitnah umgesetzt werden sollten.
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Zur 2. und 3. Lesung der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes heute im Deutschen Bundestag erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das parlamentarische Verfahren hat sich in die richtige Richtung bewegt. Die Fortführung des Preiskorridors für 2027 schafft Planungssicherheit. Besonders erfreulich ist, dass die geplante Kürzung der Versteigerungsmenge um 40 Millionen Zertifikate entfällt. Wir haben uns als Branche nachdrücklich dafür eingesetzt, diese Zertifikate im Auktionsvolumen zu belassen.

Wir hatten bereits mit Erscheinen des Referentenentwurfs erste Verbesserungen vorgeschlagen, die im Regierungsentwurf übernommen worden sind und nun ebenfalls mit umgesetzt werden. Dazu zählen die Begrenzung der maximalen Gebotsmenge auf 20 Prozent pro Auktion und die ausschließliche Auslieferung auf Compliance-Konten. Beides adressiert die Liquiditätsprobleme von kleinen und mittleren Unternehmen.

Als weitere begrüßenswerte Änderung sieht der Gesetzgeber vor, die Überschuss- und Nachkaufmengenpreise für 2027 gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Euro auf 71 bzw. 73 Euro abzusenken. Hier hatten wir uns im Rahmen der parlamentarischen Anhörung für ein Einfrieren der Überschuss- und Nachkaufpreise auf dem Niveau von 2026 bei 68 bzw. 70 Euro eingesetzt. Denn Nachkaufphasen sollen es der Wirtschaft einerseits ermöglichen, Prognoseabweichungen auszugleichen. Andererseits sollen Unternehmen Zertifikate nachkaufen können, wenn sie in den Auktionen nicht ausreichend zum Zuge gekommen sind, ihrer Abgabeverpflichtung aber nachkommen müssen. Höhere Nachkaufpreise belasten damit auch unter anderem die privaten Haushalte und das Gewerbe. Vor diesem Hintergrund unterstützen die vom Bundestag vorgesehenen Änderungen das Ziel der Bundesregierung, die CO2-Kostenbelastung der Brennstoffe im Jahr 2027 nicht gegenüber 2026 zu erhöhen.

Leider ist die geplante Änderung der Überschuss- und Nachkaufpreise noch nicht ausreichend geeignet, um die im laufenden Jahr beobachteten Probleme massiver Überzeichnungen der Auktionen für 2027 zu beheben. Es wird sich außerdem voraussichtlich kein marktbasierter Preis bilden können. In seiner Begründung verweist der Gesetzgeber darauf, dass der faktisch resultierende Durchschnittspreis aus Versteigerungen und Veräußerungen auf diese Weise – ähnlich wie in einem Festpreissystem - präzise fixiert wird.

Die Forderungen des Entschließungsantrags an die Bundesregierung entsprechen im Grundsatz unseren Anliegen: Geringere Liquiditätsbelastungen und die Prüfung alternativer Sicherheitsleistungen können insbesondere kleineren Stadtwerken die Teilnahme an den Versteigerungen erleichtern. Diese Verbesserungen müssen jetzt zügig und bürokratiearm umgesetzt werden.“

https://www.bdew.de/presse/verbesserungen-konsequent-umsetzen

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Bundesverband der Energie - und Wasserwirtschaft
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