Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung ab, um staatliche Abläufe zu entbürokratisieren, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die Vermittlung in Erwerbsarbeit stärker in den Fokus der Bundesagentur für Arbeit zu rücken. Zentrale Punkte sind die Abschaffung der Schriftformerfordernisse zugunsten digitaler bzw. Textformen, die Einführung von Videotelefonie statt persönlicher Vorsprachen sowie eine Experimentierklausel für innovatives Verwaltungshandeln. Gleichzeitig soll der Arbeits- und Sozialausschuss die weiteren Beratungen übernehmen, während das Gesetz auch Erleichterungen für Unternehmen durch modernisierte Arbeitsschutzregelungen und eine reflexive Anpassung einzelner Förderinstrumente enthält, um Personalengpässen durch demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gemeinsam mit dem von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken“ soll der Gesetzentwurf im Anschluss an die halbstündige Aussprache den Ausschüssen überwiesen werden. Die Federführung bei den weiteren Beratungen soll jeweils der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. Das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern führe zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es in der Vorlage. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht.
Aufgrund des demografischen Wandels stehe die Bundesagentur für Arbeit zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne sie bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter.
Recht der Arbeitslosenversicherung
Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden.
„So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“
Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung. (che/hau/14.09.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-arbeitsfoerderung-1211274