1.9.2026 16:23

Alle Infos rund um den Grafflmarkt

Německo Stadt Fürth Autor neuveden
Für den Grafflmarkt in Fürth am 18. und 19. September gilt eine klare Regelung zu Verkaufsflächen, Gebühren, Sperrungen und Zeiten: In den freibelegbaren Bereichen werden sechs Euro pro Quadratmeter und Tag fällig, Reservierung erfolgt selbstständig vor Ort; der Kirchenplatz ist als Kinder-Grafflfläche bis 14 Jahre reserviert und erlaubt nur ebenerdigen Verkauf. Am Donnerstagabend/ Freitagmorgen werden Zufahrten gesperrt und Parkverbote eingerichtet, am Freitag ab 11 Uhr sowie bis 14 Uhr ist der Durchgangsverkehr in markierten Bereichen eingeschränkt, ab 15 Uhr nur Anlieger mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Verkaufszeiten 2026: Freibelegbare Bereiche Freitag 10–22 Uhr, Samstag 8–15 Uhr; Platzkartenbereich Freitag 15–22 Uhr, Samstag 8–15 Uhr; der Abbau beginnt nach Freigabe der Marktleitung, Stände müssen Samstag bis 16 Uhr geräumt sein. Zusätzlich gelten Größenbeschränkungen (3x1 m bzw. 3x2 m) und bei Überschreitungen mögliche Zusatzgebühren; insgesamt erfolgt eine städtische Überwachung vor Ort.
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Der Fürther Grafflmarkt findet am Freitag, 18., und Samstag, 19. September, auf folgenden Straßen und Plätzen statt: Gustavstraße (zwischen Kannengießerhof und Anwesen Gustavstraße 58), Waagplatz, Waagstraße (mit Ausnahme des Bereichs zwischen dem Anwesen Waagstraße 4 und Gustavstraße), Kirchenplatz, Königstraße (zwischen Markgrafengasse und Anwesen Königstraße 76), Geleitsgasse, Löwenplatz, Parkplätze Lilienstraße und Marktplatz ("Grüner Markt").

Platzgebühren und Verkaufsflächen

Die Platzgebühren in den freibelegbaren Bereichen (Geleitsgasse, Lilienstraße und Löwenplatz) werden am Freitag und Samstag durch städtisches Personal vor Ort in bar kassiert. Die täglichen Gebühren betragen sechs Euro pro beanspruchtem Quadratmeter Verkaufsfläche (mindestens ein Quadratmeter).

In den freibelegbaren Bereichen gilt das Prinzip der Selbstreservierung und die Stadt Fürth nimmt hier keine Platzvergaben oder Zuteilungen vor. Die zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen werden voraussichtlich am Tag vor dem Grafflmarkt vormittags von Mitarbeitern des Marktamtes eingezeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Markierungen gültig sind, für die das offizielle Klebeband der Stadt Fürth (weißes Band mit aufgedrucktem Kleeblatt und Schriftzug „Stadt Fürth“) verwendet wurde. Alle anderen Markierungen haben keine Gültigkeit und werden entfernt.

Der Kirchenplatz ist als Kinder-Grafflfläche ausschließlich für Kinder bis maximal 14 Jahre reserviert. Hier ist nur der ebenerdige Verkauf – zum Beispiel von einer Decke aus – von kindertypischen Artikeln gestattet. Aufgebaute Stände sind nicht erlaubt.

Sperrungen und Halteverbote

Am Donnerstag, 17. September, wird die Zufahrt zur Lilienstraße und Staudengasse ab 18 Uhr gesperrt, ein Halteverbot für die Parkplätze in der Lilienstraße ist bereits ab 16 Uhr gültig. Eine Einfahrt in den freibelegbaren Bereich ist am Freitag, 18. Septmber, frühestens ab 7 Uhr gestattet, ausgenommen sind Personen mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung.

Am Freitag, 18. September, werden um 11 Uhr die als Platzkartenbereich ausgewiesenen Straßen und Plätze für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt; die Sperrung der Gustavstraße, Marktplatz sowie Waagplatz und Waagstraße erfolgt bereits ab 7 Uhr. Ab 12 Uhr dürfen nur noch Graffler, die im Besitz einer Platzkarte sind, bis 14 Uhr zum Entladen ihrer Fahrzeuge in das Grafflmarkt-Gelände einfahren.

Ab 14 Uhr ist die Einfahrt nur für Anlieger erlaubt, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind, die das Straßenverkehrsamt, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, ausstellt. Hierfür genügt ein formloser Antrag an [email protected]. Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass während der Grafflmärkte selbstverständlich alle allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln weitergelten. Insbesondere die Bereiche rund um den Markt werden von der Polizei verstärkt überwacht.

Verkaufszeiten

Für 2026 gelten folgende geänderte Verkaufszeiten:

  • In den freibelegbaren Bereichen: freitags von 10 bis 22 Uhr und samstags von 8 bis 15 Uhr
  • Im Platzkartenbereich: freitags von 15 bis 22 Uhr und samstags von 8 bis 15 Uhr

Ab 15 Uhr darf nach Freigabe der Marktleitung das Grafflmarkt-Gelände zum Abbau bzw. Verladen der Stände wieder befahren werden.

Die Verkaufsstände müssen am Grafflmarkt-Samstag um 16 Uhr geräumt sein. Verkaufsgüter, Standeinrichtungen, Tapeziertische usw., die sich am Freitag, 18. September, vor 12 Uhr im Platzkartenbereich bzw. am Samstag, 19. September, nach 16.30 Uhr noch im gesamten Grafflmarkt-Gebiet befinden, werden gegebenenfalls durch die Stadt Fürth beseitigt und entsorgt.

Weitere Hinweise

Ferner wird darauf verwiesen, dass die im Vorverkauf zugeteilten Standplatzgrößen (3x1 Meter bzw. 3x2 Meter) grundsätzlich einzuhalten sind. Werden Stände über die Platzkartengröße hinaus aufgebaut, wird den Platzkarteninhabern hierbei freigestellt auf die Platzkartengröße zurückzubauen oder entsprechend der Zusatzfläche nachzubezahlen – sofern sicherheitsrelevante Belange nicht entgegenstehen.

Dies wird an beiden Markttagen vor Ort überprüft und bei Bedarf nach Maßgabe zusätzlich kassiert (sechs Euro pro Quadratmeter, maximal bis zu der in der Grafflmarkt-Verordnung festgesetzten Höchstgrenze von zwölf Quadratmetern).

Flächen, die aus veranstaltungs- bzw. ordnungsrechtlichen Gründen zwingend freizuhalten sind, bleiben hiervon unberührt und müssen zurückgebaut werden.

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aktuelles/detail/alle-infos-rund-um-den-grafflmarkt

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