1.9.2026 13:20

Aktuelles aus der Regierungssitzung

Rakousko Land Tirol Autor neuveden
Landesregierung beschließt TBMAG, neues Gesetz zur Baulandmobilisierungsabgabe, das Gemeinden künftig erlaubt, unbebautes Bauland zeitlich begrenzt abzubauen und Abgaben zu erheben; Gemeinden entscheiden über Einführung und Höhe (Mindest- und Höchstbeträge basieren auf dem lokalen Grundpreisniveau), Ausnahmen u. a. für Eigenbedarf, Landwirtschaft und bestimmte Widmungs-/Verfahrenssituationen. Die Abgabe soll 2027 in Kraft treten und ab 2032 anwendbar sein; Einnahmen verbleiben vollständig bei der Gemeinde. Zudem wurden weitere Kurznachrichten zur Digitalisierung in Landesberufs­schülerheimen, Neubesetzung im Aufsichtsrat der Tiroler Landesmuseen und Anpassungen der Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung vermeldet.
AI shrnutí

Gemeinden erhalten weiteres Instrument für Mobilisierung von Bauland.

  • Landesregierung beschließt neues Gesetz für Baulandmobilisierungsabgabe
  • Gemeinden entscheiden selbst über Einführung und Höhe der Abgabe
  • Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutzung und familiären Eigengebrauch

Die Landesregierung hat heute, Dienstag, eine neue Gesetzesvorlage zur Einhebung einer Baulandmobilisierungsabgabe beschlossen – das Tiroler Baulandmobilisierungsabgabegesetz (TBMAG). Damit wird es Gemeinden künftig ermöglicht, für unbebautes Bauland eine Abgabe einzuheben, wenn sie das für notwendig erachtet. Der Gesetzesentwurf wird in der kommenden Landtagssitzung im Oktober dem Landtag zum Beschluss vorgelegt. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und ab 2032 anwendbar sein.

„Entscheidungen müssen möglichst nahe bei den Menschen getroffen werden. Deshalb geben wir den Gemeinden ein weiteres Instrument in der Wohn- und Raumordnungspolitik in die Hand. Denn sie sind vor Ort am nächsten an der Bevölkerung und wissen genau, welche Maßnahme der lokale Wohnungsmarkt braucht. Der vorliegende Entwurf schützt landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie Familien mit einem Eigengebrauch. Den einen geht die vorliegende Gesetzesvorlage zu weit, den anderen zu wenig weit. Das ist ein guter Gradmesser, dass man einen vernünftigen Kompromiss gefunden hat“, erklärt LH Anton Mattle. Vor dem Beschluss in der Landesregierung wurde der Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

LHStv Philip Wohlgemuth betont: „Mit der Wohnbauförderung haben wir in Tirol ein Erfolgsmodell für mehr leistbares Wohnen. Alleine im Jahr 2025 wurden 434 Millionen Euro investiert, soviel wie noch nie zuvor. Weiterhin gibt es jedoch viele gewidmete Bauflächen, die über viele Jahre ungenutzt bleiben – etwa aufgrund von Spekulationen. Diese Flächen müssen wir nutzen. Gerade im gebirgigen Tirol ist jeder Quadratmeter Baufläche wichtig. Mit der Baulandmobilisierungsabgabe unterstützen wir die Gemeinden dabei, vorhandene Baulandreserven zu mobilisieren.“

Gemeinde bestimmt über Einführung und Höhe der Abgabe

Nach einer angemessenen Übergangsfrist können Gemeinden die Baulandmobilisierungsabgabe ab 2032 einheben. Jede Gemeinde entscheidet mit Beschluss des Gemeinderats selbst, ob sie die Abgabe einführt. Auch die Höhe der jährlichen Abgabe legt der Gemeinderat fest. Das Gesetz definiert lediglich Mindest- und Höchstbeträge. Die Höhe dieser Mindest- und Höchstbeträge richtet sich nach dem durchschnittlichen Grundpreisniveau der Gemeinde. Die Einnahmen bleiben vollständig bei der Gemeinde.

Ausnahmen unter anderem für Eigenbedarf und Landwirtschaft

Die Abgabe richtet sich gegen langfristig ungenutzte Baulandreserven – also gewidmete Grundstücke für Wohn- und Mischgebiete, die zehn Jahre nach Inkrafttreten der Widmung noch immer nicht bebaut sind bzw. für die keine Baubewilligung vorliegt. Um Treffsicherheit zu garantieren, gibt es mehrere berechtigte Ausnahmentatbestände. Dazu zählen beispielsweise Grundstücke für den Eigenbedarf (Familienfreibetrag), landwirtschaftliche Betriebsflächen, neu erworbene Grundstücke bis fünf Jahre nach Erwerb und Grundstücke im Verlassenschaftsverfahren. Auch Grundstücke von Gemeinden, gemeinnützigen Bauvereinigungen, des Tiroler Bodenfonds und des Landeskulturfonds sind nicht von der Abgabe umfasst. Rechtliche Gründe wie befristet gewidmetes Bauland, Raumordnungsverträge (Vertragsraumordnung), Bausperren, Umlegungs- und Zusammenlegungsverfahren führen ebenfalls zu einer Abgabenbefreiung. Keine Abgabe fällt an, wenn der Eigentümer bei der Gemeinde eine Rückwidmung in Freiland anregt bzw. dieser zustimmt.

 

Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Digitale Verwaltungs- und Essensabrechnung in den Tiroler Landesberufsschülerheimen – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Digitale Essensverwaltung statt Papier, Mehrfacherfassungen und separater Bezahlsysteme: In den sechs Tiroler Landesberufsschülerheimen werden die Abläufe rund um Anmeldung, Essensausgabe und Abrechnung mittlerweile durchgängig digital abgewickelt. Ausgangspunkt war der Aufbau eines Internatsverwaltungsprogramms im Landesberufsschülerheim Innsbruck-Kitzbühel im Jahr 2020. Damit wurde erstmals ein einheitliches Verwaltungssystem geschaffen, das die wesentlichen Aufgabenbereiche der Heimverwaltung – z. B. Anmelde- und Aufnahmeverfahren, Zimmer- und Bettenverwaltung oder Verrechnung der Heimkosten – in einer gemeinsamen Anwendung zusammenführt. In den Folgejahren wurde die digitale Verwaltungsplattform laufend weiterentwickelt und schrittweise in allen sechs Tiroler Landesberufsschülerheimen eingeführt. Seit 2024 liegt der Schwerpunkt auf der Digitalisierung der Verpflegungsprozesse: BerufsschülerInnen melden ihre Mahlzeiten digital an, bei der Ausgabe wird die Konsumation über einen persönlichen QR-Code erfasst und anschließend automatisch abgerechnet. Auch die Gehaltsverrechnung für Landesbedienstete erfolgt bereits automatisiert, ab dem Schuljahr 2026/27 wird zudem eine Schnittstelle zur Bildungsdirektion für die Verrechnung der Berufsschullehrpersonen geschaffen. „Der Tirol Konvent zeigt, dass Verwaltungsvereinfachung oft dort beginnt, wo Abläufe im Alltag konkret einfacher werden. Dieses Projekt verbindet Digitalisierung mit weniger Verwaltungsaufwand, einem effizienteren Ressourceneinsatz und einheitlichen Abläufen in allen sechs Landesberufsschülerheimen“, betont LH Anton Mattle. „Die Landesberufsschülerheime sind ein wichtiger Teil des dualen Ausbildungssystems und bieten jungen Menschen während ihrer Berufsschulzeit ein verlässliches Umfeld. Moderne und einheitliche Abläufe tragen dazu bei, die Qualität der Angebote in unseren Landesberufsschülerheimen weiterzuentwickeln und den Anforderungen einer modernen Berufsausbildung gerecht zu werden“, so Bildungslandesrätin Cornelia Hagele. „Wir haben das System Schritt für Schritt aus der Praxis heraus weiterentwickelt. Entscheidend war, bestehende Abläufe nicht einfach zu ersetzen, sondern sie gemeinsam mit den Verantwortlichen zu verbessern und zu digitalisieren. Durch die verlässlichen Teilnehmerzahlen können wir zudem Einkauf und Zubereitung besser planen und Lebensmittelverschwendung reduzieren“, erklärt Markus Gander, Direktor der Landesberufsschülerheime Innsbruck. Allein an den Standorten in Innsbruck (Lohbachufer und Mandelsberg) nutzen täglich rund 600 HeimschülerInnen sowie zahlreiche Landesbedienstete, externe BerufsschülerInnen und Berufsschullehrpersonen das Verpflegungsangebot.

Neuer Aufsichtsratsvorsitz für die Tiroler Landesmuseen: Auf Antrag von LH Anton Mattle hat die Tiroler Landesregierung ein neues Mitglied für den Aufsichtsrat der Tiroler Landesmuseen-Betriebsgesellschaft m.b.H. bestellt. Gerhard Burtscher übernimmt mit sofortiger Wirkung die Funktion von Elisabeth Gürtler, die bereits vor einigen Monaten angekündigt hatte, ihr Aufsichtsratsmandat auf eigenen Wunsch zurückzulegen. „Die Tiroler Landesmuseen mit ihren Häusern sind eine wahre kulturelle Schatzkammer Tirols und zugleich lebendiger Ort künstlerischer Auseinandersetzung. Sie sind Orte, an denen Tirols Geschichte, Kultur und Wissen aktiv erforscht, diskutiert und weitervermittelt werden“, erklärt LH Mattle. Gleichzeitig bedankt sich LH Mattle bei Elisabeth Gürtler für ihr langjähriges Engagement: „Ich danke Elisabeth Gürtler, die sieben Jahre lang als Vorsitzende eine wichtige Funktion im Aufsichtsrat der Landesmuseen bekleidet hat. Mit Gerhard Burtscher haben wir einen ebenso erfahrenen wie kulturaffinen Manager als Vorsitzenden gewinnen können. Wir freuen uns darauf, dass er seine vielfältige Expertise in die Tiroler Landesmuseen einbringt.“

Änderung der Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung: Nach dem Amtsverzicht von LRinAstrid Mair hat die Tiroler Landesregierung ihre Geschäftsordnung angepasst. Künftig übernimmt LH Anton Mattle die Ressorts ArbeitnehmerInnen sowie Generationen. LHStv Josef Geisler ist künftig für das Ressort Sicherheit sowie den Zivil- und Katastrophenschutz zuständig. LR Mario Gerber übernimmt das Ressort Veranstaltungs- und Glücksspielwesen. Die neue Geschäftsordnung tritt mit morgen, Mittwoch, in Kraft.


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