14.8.2026 10:01

Neue EU-Verpackungsordnung: Das müssen Handwerksbetriebe beachten

Německo Handwerkskammer Rheinhessen Autor neuveden
Krátké shrnutí: Nová evropská nařízení o obale PPWR (EU 2025/40) vstupují v platnost 12. srpna 2026 a dopadnou zejména řemeslné obory, včetně potravinářství a stavebnictví. Firmy musí určit svou roli v dodavatelském řetězci (výrobce, dovozce, distribuce, nosič, výrobce obalů) a splnit příslušné požadavky na označování, registrace a odpovědnost. Cílem je snížit odpad a chránit zdraví, s požadavky na PFAS, rozložitelnost a možnosti opakovaného použití; od roku 2027 musí být přijímány zákaznické nádoby, od 2030 pak mnohé transportní obaly budou opakovaně použitelné. Podrobnosti a role v PPWR najdete na ZSVR a na stránkách ministerstev.
AI shrnutí

Seit dem 12. August 2026 sind erweiterte Anforderungen aus der neuen europäischen Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) wirksam.

Ab dann müssen auch Handwerksbetriebe die neuen Vorgaben umsetzen. Dabei werden die Rollen Erzeuger, Importeur, Lieferant, Vertreiber und Hersteller von Verpackungen unterschieden. Betroffen sind insbesondere das Nahrungsmittelhandwerk sowie Bau- und Installationsbetriebe.

  • Verpacken Sie Produkte und Waren und geben diese an Ihre Kunden weiter? Dann sind Sie Erzeuger.
  • Nutzen Sie Verkaufs- oder Serviceverpackungen? Dann sind Sie Vertreiber.
  • Vertreiben Sie Verpackungen unter eigener Marke/mit eigenem Logo oder importieren selbst Waren aus Nicht-EU-Staaten? Dann gelten Sie als Erzeuger und haben die volle rechtliche Verantwortung.
  • Werden Sie mit Produkten und Betriebsmitteln beliefert, die Sie nach Entfernen der Transportverpackungen einzeln an Kunden weiterverkaufen? Dann sind Sie Abfallerzeuger gebrauchter Transportverpackungen.
  • Stellen Sie Verpackungen selbst her? Dann sind Sie Hersteller.

Handwerksbetriebe sollten zeitnah ihre Betroffenheit und ihren Anpassungsbedarf prüfen. Je nach Rolle sind Beschriftungs-, Registrierungs- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen, etwa in Bezug auf Verpackungsmaterialien (PFAS-Verbot, Kompostierbarkeit, Minimierung von Verpackungen und Wiederverwendbarkeit). Ziel der Verordnung ist es, die Abfallmenge zu reduzieren und vor gesundheitsschädlichen Verpackungsmaterialien (PFAS) zu schützen. Ab Februar 2027 müssen kundeneigene Behälter akzeptiert werden. Ab 2030 sollen viele Transportverpackungen wiederverwendbar sein.

In den meisten Fällen ist die Einordnung in die Rolle, die ein Betrieb in der Lieferkette einnimmt, individuell zu bestimmen. Auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpackungsregister.de finden sich bereits viele Informationen zur neuen Rechtslage, Einzelheiten zu den Rollen und Pflichten von Serviceverpackungen nach der PPWR in Verbindung mit dem VerpacksG.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des Bundesumweltministeriums.

https://www.hwk.de/neue-eu-verpackungsordnung-das-muessen-handwerksbetriebe-beachten

Autor
Společnost / Organizace
Handwerkskammer Rheinhessen
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