So funktioniert die Hilfe vom Sozialamt
Sozialhilfe greift, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder die neue Grundsicherung (ab 1. Juli 2026) besteht und eigenes Einkommen nicht ausreicht. Die Höhe orientiert sich an den Regelbedarfen (z. B. 563 Euro für alleinstehende, 506 Euro in einer Bedarfsgemeinschaft) und umfasst gegebenenfalls Kosten für Miete und Heizung, abhängig von lokalen Angemessenheitsgrenzen. Es wird geprüft, ob eigenes Vermögen oder Einkommen (einschließlich bestimmter Sozialleistungen) aufgebraucht werden muss, bevor Leistungen gezahlt werden, sowie Mitwirkungspflichten und mögliche Kürzungen bei Pflichtverletzungen.
Wenn eigenes Einkommen fehlt, Arbeit nicht möglich ist und weder Arbeitslosengeld 1 noch Grundsicherung greifen, kann Sozialhilfe einspringen.
Menschen können Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn ihnen weder Arbeitslosengeld 1 noch die seit 1. Juli 2026 reformierte neue Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) zusteht. Der Umfang der Sozialhilfe orientiert sich bei der Hilfe zum Lebensunterhalt genauso wie die Grundsicherung an sogenannten Regelbedarfen. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts dienen und die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens und für eine Teilnahme am kulturellen Leben abdecken soll. Dieser Geldbetrag wird Regelsatz genannt.
Aktuell beträgt der Regelsatz
- für eine alleinstehende Person 563 Euro im Monat,
- für eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen jeweils 506 Euro,
- für Kinder bis sechs Jahre 357 Euro,
- für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre je nach Alter maximal 471 Euro,
- für hilfsbedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, 451 Euro.
Diese Beträge gelten auch im Jahr 2026 unverändert, da aufgrund der gesetzlichen Fortschreibung keine Erhöhung erfolgt. Die Regelsätze sind bundesweit gesetzlich festgelegt und können nicht frei gekürzt oder erhöht werden. Anpassungen sind nur über Mehrbedarfe oder Sanktionen bei Pflichtverletzungen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen möglich